Das GKV-Spargesetz bekommt ein Update – dies soll unter anderem die Möglichkeit enthalten, die Hilfsmittelversorgungen wieder auszuschreiben. Dagegen erheben Hersteller und Verbände entschieden Einspruch. / © Getty Images/Westend61/Robijn Page
Die Vergabeverfahren waren mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 weitgehend zurückgedrängt worden. Krankenkassen sollen seitdem vorrangig Verträge mit mehreren Leistungserbringern schließen und Qualitätskriterien stärker berücksichtigen. Die Wiedereinführung von Hilfsmittelausschreibungen, wie sie im Zusammenhang mit Nachbesserungen der GKV-Sparpläne aktuell kolportiert werden, wäre also eine Rückkehr zu einem früheren Sparinstrument der Krankenkassen.
Vor einem solchen Schritt warnen nun Hilfsmittelhersteller. In einem gemeinsamen Positionspapier artikulieren sie gemeinsam mit etlichen Verbänden – darunter auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) – ihre Sorge um die Patientenversorgung, sollte die Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung tatsächlich kommen. »Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt: Ausschreibungen gehen zulasten der Versorgungsqualität und damit zulasten der Patientinnen und Patienten«, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Zudem würden gewachsene Versorgungsstrukturen geschwächt und der wirtschaftliche Druck auf Leistungserbringer weiter erhöht.
Die Hilfsmittelversorgung gehe weit über die Lieferung eines Produkts hinaus. Viele Hilfsmittel müssten individuell ausgewählt, angepasst und regelmäßig betreut werden. Ausschreibungen könnten zudem die Wahlfreiheit der Versicherten einschränken. Wenn nur ein oder wenige Vertragspartner zum Zuge kämen, drohten Anbieterwechsel, längere Wege und der Verlust von Vertrauensverhältnissen zwischen Patienten und Leistungserbringern. Bei chronisch kranken, pflegebedürftigen oder mehrfach beeinträchtigten Menschen könne dies die Versorgungsqualität unmittelbar beeinträchtigen.
Zudem bestehe das Risiko einer stärkeren Konzentration des Marktes. Der hohe Preisdruck könne insbesondere kleinere und mittelständische Anbieter aus der Versorgung drängen und dazu führen, dass nur wenige große Unternehmen übrig blieben. Dadurch drohten wohnortnahe Beratungs- und Serviceangebote verloren zu gehen, während gleichzeitig die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und Lieferketten steige.
Auch Innovationshemmnisse befürchten die Verbände. Preisgetriebene Ausschreibungen könnten dazu führen, dass moderne und technisch anspruchsvolle Hilfsmittel wirtschaftlich nicht mehr angeboten werden können. Patienten hätten dann schlechteren Zugang zu medizinisch-technischem Fortschritt.
Im Übrigen stünden die Pläne im Widerspruch zu politischen Zusagen, mehr Leistungen ambulant statt stationär zu erbringen. Für eine erfolgreiche Ambulantisierung brauche es leistungsfähige Hilfsmittelversorger vor Ort. Würden diese durch Ausschreibungen geschwächt oder aus regionalen Märkten verdrängt, könne dies die ambulante Versorgung gefährden und sogar längere Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen.
Auch das Kostenargument weisen die Verbände zurück. Der Hilfsmittelbereich verursache seit Jahren lediglich rund vier Prozent der GKV-Ausgaben. Nachhaltige Einsparungen durch Ausschreibungen seien in der Vergangenheit nicht nachgewiesen worden. Stattdessen drohten Folgekosten durch Fehl- und Unterversorgungen, die mögliche Einsparungen übersteigen könnten.
Hinzu komme der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene pauschale Abschlag von 3 Prozent auf die vertraglich vereinbarten Preise. Dieser schaffe für die Jahre 2027 und 2028 einen zusätzlichen, gesetzlich vorgegebenen Preisdruck in der Hilfsmittelversorgung.
Die Verbände fordern die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister auf, auf eine Wiedereinführung von Hilfsmittelausschreibungen zu verzichten. Zudem kritisieren sie, dass eine solche Regelung kurzfristig per Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden solle. Eine derart weitreichende Veränderung müsse in einem transparenten Verfahren mit ausreichender Beteiligung von Patientenvertretern, Leistungserbringern und Fachverbänden beraten werden.