Keine Retax bei Abgabe von neuem Moderna-Impfstoff |
Ev Tebroke |
22.09.2023 16:05 Uhr |
Anscheinend müssen Apotheken aber keine Retaxationen fürchten, sollten sie ärztliche Verordnungen über die neue Moderna-Vakzine bedienen. Konkret dazu betont der GKV-Spitzenverband: »Im Falle einer Verschreibung über einen nicht zentral beschafften Impfstoff zur ärztlichen Anwendung bestehen keine Besonderheiten gegenüber einer regulären Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung. Eine Entscheidung, aus medizinischen Gründen im Einzelfall einen nicht zentral beschafften Impfstoff dem – wirtschaftlicheren – zentral beschafften vorzuziehen, läge in ärztlicher Hand. Die medizinische Entscheidung für den nicht zentral beschafften Impfstoff muss von der Apotheke nicht überprüft werden.«
Die Kassenärztinnen und -ärzte sind sich offensichtlich eines Regressrisikos bewusst. Ihr Bundesverband KBV warnte unlängst davor, den neuen Moderna-Impfstoff zu bestellen. »Nach Einschätzung der KBV ist die Möglichkeit, den an die XBB-Varianten angepassten Corona-Impfstoff von Moderna zu verordnen, aus Wirtschaftlichkeitsgründen fraglich, da der Bund den anderen mRNA-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 bei gegebener grundsätzlicher Vergleichbarkeit kostenfrei zur Verfügung stellt«, heißt es im Verbandsnewsletter vom 20. September. »Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot könne ein Regressrisiko für Praxen nicht ausgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte sollten den Impfstoff daher zunächst nicht bestellen«, so die KBV.
Es ist also noch vieles unklar, was die Impfungen mit Spikevax XBB.1.5 betrifft. Noch ist der Impfstoff auch nicht am Markt. Anfragen der PZ beim Großhandel ergaben bisher nichts Konkretes. Moderna hat eine entsprechende Nachfrage der PZ bislang nicht beantwortet.