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GKV-Spitzenverband

Keine Retax bei Abgabe von neuem Moderna-Impfstoff

Ärzten können derzeit bei Verordnung des variantenangepassten Covid-19-Impfstoffs Spikevax XBB.1.5 von Moderna Regresse drohen. Denn aus Kassensicht ist nur die adaptierte Biontech-Vakzine wirtschaftlich. Für Apotheken besteht hingegen keine Retax-Gefahr. Das wird aus einer Antwort des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine Anfrage der PZ deutlich.
Ev Tebroke
22.09.2023  16:05 Uhr

Seit Kurzem ist auch der adaptierte Covid-19-Impfstoff von Moderna zugelassen. Die Vakzine gibt es – anders als den variantenangepassten Biontech-Impfstoff, der nur in Mehrfachdosen bereitsteht – als Einzeldosis in der Durchstechflasche. Doch trotz dieses Alleinstellungsmerkmals ist es fraglich, ob der Impfstoff künftig oft zum Einsatz kommen wird. Denn während Apotheken Spikevax XBB.1.5 derzeit gar nicht erst verimpfen dürfen, weil es dazu keine entsprechenden Verträge gibt, müssen Ärzte gar Regresse befürchten, denn die Verordnung der neuen Vakzine gilt als nicht wirtschaftlich. Das wird aus einer Antwort des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine Anfrage der PZ deutlich.

Zuletzt hatte der Deutsche Apothekerverband DAV vor einer Bestellung des variantenangepassten Moderna-Impfstoffs gewarnt. Denn diese Vakzine wird nicht mehr zentral vom Bund beschafft, die EU hat nur mit Biontech Abnahmeverträge geschlossen. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der PZ erläuterte, bestehen nach der auf EU-Ebene vereinbarten Vertragsanpassung für Deutschland bis 2025 Abnahmeverpflichtungen des Covid-19-Impfstoffs von Biontech in folgender Höhe:

  • 2023: 17,5 Millionen Impfdosen
  • 2024 :  14,2 Millionen Impfdosen
  • 2025: 15,6 Millionen Impfdosen

Gegenüber Moderna und Astra-Zeneca bestehen demnach keine weiteren Abnahmeverpflichtungen. Dies bedeutet aber auch, dass für Apotheken nur für den Biontech-Impfstoff klare Vorgaben zur Impfung, Vergütung und Abrechnung bestehen.

GKV-Spitzenverband: Zu Moderna derzeit »keine konkreten Regelungen«

Von Seiten des GKV-Spitzenverbands heißt es dazu: »Zur Durchführung von Schutzimpfungen in der Apotheke nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 132e Absatz 1a SGB V unter Verwendung nicht zentral beschaffter Covid-Impfstoffe bestehen zurzeit keine konkreten Regelungen.« Deshalb stelle sich der Status Quo derzeit so dar, dass Apotheken lediglich die Covid-19-Vakzine aus der Bundesbeschaffung verwenden könnten. So ist es den Angaben des Kassenverbands zufolge im entsprechenden Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und DAV für die Impfung und Abrechnung von Covid-19-Schutzimpfungen vorgegeben.

Inwieweit das BMG plane, die diesbezüglichen Vorschriften zu konkretisieren oder anzupassen, entziehe sich zum jetzigen Zeitpunkt ihrer Kenntnis, so ein Sprecher. Eine Antwort des BMG auf eine entsprechende Anfrage der PZ liegt bislang noch nicht vor.

Apotheke muss Entscheidung nicht überprüfen

Anscheinend müssen Apotheken aber keine Retaxationen fürchten, sollten sie ärztliche Verordnungen über die neue Moderna-Vakzine bedienen. Konkret dazu betont der GKV-Spitzenverband: »Im Falle einer Verschreibung über einen nicht zentral beschafften Impfstoff zur ärztlichen Anwendung bestehen keine Besonderheiten gegenüber einer regulären Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung. Eine Entscheidung, aus medizinischen Gründen im Einzelfall einen nicht zentral beschafften Impfstoff dem – wirtschaftlicheren – zentral beschafften vorzuziehen, läge in ärztlicher Hand. Die medizinische Entscheidung für den nicht zentral beschafften Impfstoff muss von der Apotheke nicht überprüft werden.«

Die Kassenärztinnen und -ärzte sind sich offensichtlich eines Regressrisikos bewusst. Ihr Bundesverband KBV warnte unlängst davor, den neuen Moderna-Impfstoff zu bestellen. »Nach Einschätzung der KBV ist die Möglichkeit, den an die XBB-Varianten angepassten Corona-Impfstoff von Moderna zu verordnen, aus Wirtschaftlichkeitsgründen fraglich, da der Bund den anderen mRNA-Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 bei gegebener grundsätzlicher Vergleichbarkeit kostenfrei zur Verfügung stellt«, heißt es im Verbandsnewsletter vom 20. September. »Im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot könne ein Regressrisiko für Praxen nicht ausgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte sollten den Impfstoff daher zunächst nicht bestellen«, so die KBV.

Es ist also noch vieles unklar, was die Impfungen mit Spikevax XBB.1.5 betrifft. Noch ist der Impfstoff auch nicht am Markt. Anfragen der PZ beim Großhandel ergaben bisher nichts Konkretes. Moderna hat eine entsprechende Nachfrage der PZ bislang nicht beantwortet.

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