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| 15.05.2026 16:55 Uhr |
Die BVVA-Vorsitzende Heike Gnekow skizzierte aktuelle Gesetzesvorhaben. / © 2022 Fräuein Fotochrom | Julia Koplin
Die BVVA-Vorsitzende eröffnete ihren berufspolitischen Bericht mit der anfangs guten Ausgangslage der Apotheken vor gut einem Jahr, als die 9,50 Euro im Koalitionsvertrag auftauchten. »Bemerkenswert, wie
schnell sich das wieder ändern kann«, so Gnekow mit Blick auf den angekündigten erhöhten Kassenabschlag und die bislang ausbleibende Honorarsteigerung. In einer Mitteilung berichtete der BVVA über die Jahrestagung.
Zuvor hatte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) in einem Video-Grußwort die Bedeutung der wohnortnahen pharmazeutischen Versorgung, die Kompetenz und das Engagement der Apotheken hervorgehoben. Lokale Apotheken seien unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, die Versorgungsapotheken leisteten einen besonders wichtigen Beitrag, »oft mit Verantwortung im Hintergrund, aber mit enormer Wirkung«. Die Ministerin unterstrich die Relevanz eines angepassten Apothekenfixums, die wirtschaftliche Position der Apotheken müsse gesichert werden. Die Reform dürfe nicht über die Köpfe der Beteiligten hinweg verabschiedet werden.
Gnekow skizzierte im Folgenden aktuelle Gesetzesvorhaben. Dass im Zuge der GKV-Sparmaßnahmen auch die Zuzahlungen auf Arzneimittel erhöht werden soll, kritisierte die BVVA-Vorsitzende. Apotheken dürften nicht »die Inkassostelle der Krankenkassen sein und erst recht nicht mit unserem Honorar dafür einstehen, wenn Zuzahlungen nicht beglichen werden«.
Mit Blick auf die niedrigen Impfquoten verwies Gnekow auf die Apotheke als niedrigschwelliges Angebot in der Gesundheitsvorsorge. Apotheken sollen im Zuge der Reform mehr impfen dürfen – die jährliche »Lange Nacht des Impfens« erhöhe die Sichtbarkeit dieses Angebots und werfe hier bereits ihre Schatten voraus. Am 12. November 2026 wird die Aktion in die vierte Auflage gehen, eingebettet in die nationale Impfaktionswoche.
Das Thema Impfen schlug sich beim BVVA-Jahreskongress der Mitteilung zufolge auch im Angebot wieder: Neben den Bereichen Klinikversorgung, Palliativversorgung, Heimversorgung, Sucht und Substitution sei das Programm in diesem Jahr in Frankfurt um das Symposium »Impfen und Diagnostik« erweitert worden. BVVA-Geschäftsführerin Christiane Müller verwies darauf, dass das Impfen in Apotheken in der Politik auf viel Unterstützung stoße.
Die aktuelle Notfallreform enthält aus Gnekows Sicht das Risiko von Doppelstrukturen; laut den BMG-Plänen soll es Integrierte Notfallzentren (INZ) geben, die aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen von INZ wird demnach unter bestimmten Umständen erlaubt, Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf abzugeben, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann, was die Apotheken entschieden ablehnen.
Gnekow verwies stattdessen auf den regulären Apothekennotdienst. »In Verbindung mit dem E-Rezept und einem Lieferdienst wäre das ein sehr zeitgemäßes und patientenfreundliches Angebot.«
Im Rahmen der Jahrestagung ehrte der BVVA-Ehrenvorsitzende Klaus Peterseim den langjährigen juristischen Beraters des Verbandes, Professor Hilko Meyer, der sich aus seiner bisherigen Tätigkeit verabschiedete. Als früherer Verbandsjurist der ABDA habe Meyer maßgeblich an der Gründung der zentralen Informationsstelle für Arzneimittelpreisdaten mitgewirkt.
Über aktuelle Erkenntnisse der Rauchentwöhnung berichtete Professor Tobias Rüther, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, LMU Klinikum München. Das Apothekenversorgung- Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) zur Raucherentwöhnung vor.
Constanze Püschel, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, erörtere aktuelle Rechtsfragen der Versorgungsapotheken. Deren Arbeit sei nicht nur politisch bestimmt, sondern werde auch
immer durch Gerichtsentscheidungen geregelt. Künftig relevant werde die Umsetzung des Pharmapakets der Europäischen Union und hier konkret Detailregelungen zu Rezepturen und Defekturen