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Anhörung im Petitionsausschuss

Keine Gutachten für Bühler

Die ABDA-Spitze steht unter Druck: Mehrere Kammern und Verbände fordern die Herausgabe der ABDA-Gutachten zum Rx-Versandverbot, die der Pharmaziestudent Benedikt Bühler im Rahmen seiner Anhörung vor dem Petitionsausschuss nutzen will. Die Bundesvereinigung  will davon aber nichts wissen.
Ev Tebroke
Annette Mende
23.01.2020  17:46 Uhr

Die Diskussion ist für die ABDA leidlich: Weil die Bundesvereinigung dem Pharmaziestudenten Benedikt Bühler die Herausgabe von drei Experten-Gutachten zur Umsetzbarkeit des Rx-Versandverbots (Rx-VV) verweigert, bekommt die ABDA-Spitze seit einigen Tagen Druck aus den eigenen Reihen. Immer mehr Kammern und Verbände äußern ihr Unverständnis über das Verhalten ihrer Standesvertretung. Mittlerweile fordern acht Mitgliedsorganisationen die ABDA-Führung per Brief auf, dem Petenten Bühler besagte Gutachten für die Untermauerung seines Anliegens vor dem Petitionsausschuss in Vollversion zur Verfügung zu stellen. Bühler hat diese zwar längst anonym zugespielt bekommen, die ABDA-Kritiker halten das Zurückhalten der Gutachten aber für nicht nachvollziehbar und mit der Beschlusslage nicht vereinbar. Sie argumentieren, die Apothekerschaft halte das Rx-VV nach wie vor als Handlungsoption in der Hinterhand und könne daher auch die Anhörung mit den Gutachten-Ergebnissen stützen.

Bühler kämpft für eine Umsetzung des Rx-VV und hat dazu eine Petition mit mehr als 400.000 Unterschriften beim Bundestag eingereicht. Am 27. Januar kann er nun bei einer Anhörung im Petitionsausschuss sein Anliegen öffentlich vortragen. Als Vertreter der Bundesregierung hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt. Spahn hatte den Apothekern unmissverständlich klargemacht, dass das Rx-VV politisch und europarechtlich keinen Rückhalt hätte. Bühler sieht das anders und hält die Umsetzung nach wie vor für die rechtssicherste Lösung, um das Ausbluten der Präsenzapotheken durch im Markt tätige Großkonzerne zu verhindern. Denn seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2016 die hierzulande geltende Rx-Preisbindung für Versender aus dem EU-Ausland gekippt hat, können diese Rabatte geben, deutsche Apotheken jedoch nicht. Spahn will zwar mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) die Preisbindung über das Sozialrecht regeln und so zumindest den GKV-Bereich vor einer Rabattschlacht schützen, vielen Apothekern reicht das jedoch nicht.

Der Pharmaziestudent Bühler will nun nach eigenen Angaben im Petitionsausschuss diesen Apothekern »eine Stimme geben«. Um seine Position und die Wichtigkeit eines Rx-VV juristisch zu unterfüttern, hatte er die ABDA vorab um die Herausgabe besagter Gutachten gebeten. Die von der ABDA in Auftrag gegebenen Analysen, deren Zusammenfassungen öffentlich zugänglich sind, kommen alle drei zu dem Ergebnis, dass ein Rx-VV sowohl europa- als auch verfassungsrechtlich zulässig ist.

Die Bundesvereinigung kam Bühlers Wunsch aber nicht nach, da sie dies offensichtlich als negatives Signal an die Politik interpretiert. Um die gewünschte und vorab des anstehenden E-Rezepts auch dringend erforderliche Reform des Apothekenmarkts politisch vorantreiben zu können, hatte die ABDA-Mitgliederversammlung im Juni 2019 beschlossen, das VOASG konstruktiv zu begleiten. Das Rx-VV sollte lediglich eine Handlungsoption für den Fall bleiben, »wenn sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht ausreichend wirksam für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten«, heißt es in dem Beschluss.

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