Keine Beratung zu Apps auf Rezept in Apotheken |
Ev Tebroke |
12.08.2020 12:30 Uhr |
Apotheker sind bei Fragen der Patienten zu Gesundheit und Therapiemöglichkeiten oft erste Anlaufstelle. Beim Thema digitale Gesundheitsanwendungen ist seitens des Gesetzgebers eine Beratung in Apotheken aber nicht angedacht. / Foto: Fotolia/goodluz
Ärzte können neuerdings auch Apps auf Rezept verschreiben. Das ermöglicht das Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV), dass im Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Solche zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zertifizierten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Bei den Anwendungen handelt es sich um zertifizierte Medizinprodukte der niedrigen Risikoklassen I oder IIa, die im Wesentlichen mittels digitaler Technologien dem Patienten bei gewissen Indikationen helfen können. So gibt es etwa Anwendungen, die als Apps auf dem Smartphone zur Therapie von Tinnitus oder Migräne zum Einsatz kommen könnten. Laut DGV sind sie dazu bestimmt, »bei den Versicherten oder in der Versorgung durch Leistungserbringer die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen zu unterstützen«.
Die FDP wollte wissen, ob die Bundesregierung vorsieht, auch die Apotheker bei der Beratung zu solchen Apps auf Rezept einzubeziehen. Die Antwort ist: Nein. Laut BMG ist eine Einbindung der Apotheker in diesem Punkt nicht angedacht. »Eine Beteiligung der Apotheker im Abgabeprozess oder bei der Betreuung der Versicherten im Rahmen der Nutzung ist grundsätzlich nicht vorgesehen«, heißt es in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion unter der Federführung von FDP-Gesundheitspolitiker Professor Andrew Ullmann.
Anders könnte es allerdings bei digitalen Anwendungen aussehen, die den Medikationsprozess betreffen. Hier bleibt laut BMG die weitere Entwicklung abzuwarten. Bei der Frage nach einer etwaigen Anpassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) um digitale Arzneimittel, verweist die Parlamentarische Staatsekretärin Sabine Weiss (CDU) in der BMG-Antwort auf die EU-Ebene. Der stoffbezogene Arzneimittelbegriff sei europarechtlich vorgegeben und durch §2 Absatz 1 AMG umgesetzt. »Über einen etwaigen Anpassungsbedarf wäre auf europäischer Ebene zu entscheiden.«