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KBV-Vorstand Steiner
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Kein Verständnis für E-Rezept-Klagen der Apotheken

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kein Verständnis für die Klagen der Apothekerschaft über die Einführung des E-Rezepts. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner fordert die Apotheken und die Gematik auf, für reibungslose Abläufe zu sorgen.
AutorPZ
Datum 24.01.2024  09:00 Uhr

KBV gegen Pflichtfeld Berufsbezeichnung

Das Freitextfeld sei in der Technischen Anlage zum Bundesmantelvertrag definiert, vereinbart von der KBV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Tatsache sei aber, dass durch die qualifizierte elektronische Signatur eindeutig belegt sei, dass ein Arzt oder eine Ärztin das E-Rezept ausgestellt habe. »Insofern können wir nicht nachvollziehen, wieso jetzt dieses Freitextfeld Berufsbezeichnung als überprüfbares Feld gewertet werden soll. Das sind aus unserer Sicht bürokratische Hürden, die die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts behindern.«

Die KBV hatte sich bereits dafür ausgesprochen, die Berufsbezeichnung als Prüffeld zu streichen. Erste Krankenkassen haben gegenüber dem DAV auch schon zugesichert, in solchen Fällen nicht zu retaxieren. Die DAV-Spitze fordert aber einen allgemeinen Retaxschutz für das E-Rezept für das ganze Jahr 2024.

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