Kein Verständnis für E-Rezept-Klagen der Apotheken |
PZ |
24.01.2024 09:00 Uhr |
KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner fordert die Apotheken und die Gematik auf, für reibungslose Abläufe bei der Einführung des E-Rezepts zu sorgen. / Foto: axentis.de / Lopata / KBV
In den Apotheken sorgt die E-Rezept-Einführung noch immer für Ärger. Da viele Probleme offenbar beim Ausstellen der digitalen Verordnungen in den Praxen entstehen, hatte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) an die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gewandt. Auch über das Antwortschreiben der KBV hatte die PZ berichtet.
Ein verbreitetes Problem ist, dass viele Praxen offenbar die Stapelsignatur verwenden und die Rezepte dann erst später vom Fachdienst abgerufen werden können. Steiner kennt das Problem: »Die Apothekerschaft klagt im Moment darüber, dass der Aufwand des E-Rezeptes in den Apotheken zu hoch sei. Ein Hauptpunkt ist, dass Patienten in die Apotheke kommen und das E-Rezept dann noch nicht über den Fachdienst abrufbar sei. Das ist natürlich ein Problem.« Die KBV habe Ärztinnen und Ärzte auf die Möglichkeiten der Komfortsignatur hingewiesen – und das auch mehrfach im vergangenen halben Jahr.
Doch die KBV höre aus den Praxen auch von Fällen, in denen die Rezepte nicht vom Fachdienst abrufbar sind, obwohl sie sofort signiert und versendet wurden, so Steiner. Diesbezüglich sei die KBV mit der Gematik im Gespräch, um das Problem mit der zeitlichen Verzögerung beheben zu können.
Kein Verständnis hat Steiner dafür, dass Patientinnen und Patienten wieder zurück in die Arztpraxis geschickt würden, mit dem Hinweis, sich doch bitte einen Ausdruck des QR-Tokens zu besorgen. »Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Wir gehen davon aus, dass auch die Apothekerschaft volldigitale Lösungen unterstützt und Apotheken in der Lage sind, E-Rezepte über die EGK einzulösen«, so Steiner.
Der DAV hatte zudem vor möglichen Retaxationen gewarnt, weil die Berufsbezeichnung von den Praxen oftmals nicht oder mit uneindeutigen Angaben ausgefüllt wird. »Also diesen Punkt haben wir mit Verwunderung und auch Unverständnis zur Kenntnis genommen«, so Steiner.
Das Freitextfeld sei in der Technischen Anlage zum Bundesmantelvertrag definiert, vereinbart von der KBV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Tatsache sei aber, dass durch die qualifizierte elektronische Signatur eindeutig belegt sei, dass ein Arzt oder eine Ärztin das E-Rezept ausgestellt habe. »Insofern können wir nicht nachvollziehen, wieso jetzt dieses Freitextfeld Berufsbezeichnung als überprüfbares Feld gewertet werden soll. Das sind aus unserer Sicht bürokratische Hürden, die die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts behindern.«
Die KBV hatte sich bereits dafür ausgesprochen, die Berufsbezeichnung als Prüffeld zu streichen. Erste Krankenkassen haben gegenüber dem DAV auch schon zugesichert, in solchen Fällen nicht zu retaxieren. Die DAV-Spitze fordert aber einen allgemeinen Retaxschutz für das E-Rezept für das ganze Jahr 2024.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.