Kein Honorar, PTA-Vertretung für 20 Tage |
Alexander Müller |
17.10.2025 12:48 Uhr |
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat den Referentenentwurf für ihr Apothekenreformgesetz vorgelegt. / © Imago/Bernd Elmenthaler
Die Frühabstimmung mit dem Kanzleramt ist abgeschlossen, das BMG hat heute die Ressortabstimmung für die Apothekenreform eingeleitet. Das Paket beinhaltet den Referentenentwurf eines »Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung« sowie den »Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung«. Das spricht dafür, dass einzelne Teile doch schneller umgesetzt werden sollen. Das BMG hat dazu eine vierseitige Maßnahmenübersicht veröffentlicht. Zum möglichen zeitlichen Ablauf (hier).
Das BMG hält an der umstrittenen PTA-Vertretung fest und konkretisiert die Vorstellungen: Mit einer zweijährigen berufsbegleitenden Weiterqualifizierung sollen PTA eine zeitlich begrenzte Befähigung zur Vertretung der Apothekenleitung erwerben können, heißt es. »Nicht länger als 20 Tage im Jahr, davon zusammenhängend höchstens zehn Tage« ist die Obergrenze für die Vertretung. Und: »Dies gilt nur für Apotheken, in denen sie bereits ohne Beaufsichtigung arbeiten, und nicht für spezialisierte Apotheken (z.B. Zytostatikaherstellung).« Das Curriculum für die Weiterqualifizierung soll die Bundesapothekerkammer (BAK) festlegen.
Die noch im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Honorars auf 9,50 Euro kommt vorerst nicht. Umgesetzt wird aber die Verhandlungslösung: Die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) – erhalten den Auftrag, »Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln«. Die Apothekerschaft bekomme damit die Möglichkeit (wie andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen auch), ihre Vergütung selbst mitzugestalten.
Das BMG will aber den Rahmen vorgeben: »Um konstruktive Verhandlungen zu fördern, werden rechtlich verbindliche Leitplanken in Form bestimmter Indizes vorgegeben. Die ausgehandelten Anpassungen werden dem Verordnungsgeber als Empfehlung übermittelt und sollen bei künftigen Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einbezogen werden«, heißt es aus dem Ministerium.