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Alexander Müller |
17.10.2025 12:48 Uhr |
Finanziell profitieren sollen die Apotheken auch von der Wiederfreigabe von Skonti im Einkauf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar 2024 entschieden, dass der variable Teil der Großhandelsvergütung von 3,15 Prozent als absolute Grenze für Preisnachlässe gilt – Skonti eingerechnet. Über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung soll das bereinigt werden. »Angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung für Apotheken werden handelsübliche Skonti für vorfristige Zahlung künftig wieder ermöglicht.«
In ländlichen Gebieten könnten Schließungen von Apotheken nach Befürchtung des BMG größere Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Apotheken haben. »Damit solche Standorte erhalten bleiben, sollen die Verhandlungen der Selbstverwaltung auch gesonderte Zuschläge für Landapotheken enthalten.« Bis diese Förderung auf Grundlage von Geodaten und weiteren Parametern in der Praxis umgesetzt werden könne, werde die Vergütung ländlicher Apotheken über eine Anhebung der Nacht- und Notdienstpauschale gestärkt.
»Der bisherige Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Höhe von 20 Cent pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel wird dazu auf den pauschalen Notdienstzuschuss umverteilt, womit eine annähernde Verdopplung der Mittel für den Zuschuss erreicht wird.«
In den Nacht- und Notdienstfonds fließen demnach künftig 41 Cent pro Packung statt wie bislang 21. Allerdings klingt die Formulierung nach einer Befristung.
Künftig sollen neben der Notdienstpauschale für Vollnotdienste auch Zuschüsse für Teilnotdienste (von 20 bis 22 Uhr) gezahlt werden, und zwar in Höhe von einem Fünftel des Betrages für den Vollnotdienst.
Die Anforderungen zur Gründung einer Zweigapotheke sollen abgesenkt werden. Sie sollen künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten oder Ortsteilen eine eingeschränkte Arzneimittelversorgung vorliegt. Die Erlaubnis wird in diesen Fällen für zehn Jahre erteilt, bisher waren es fünf. Die räumlichen Anforderungen werden dafür abgesenkt: kein Notdienstzimmer, keine Rezeptur bei entsprechender Versorgung innerhalb des Filialverbunds. Bei Notdiensten sollen Zweigapotheken nur noch für maximal zwei Stunden tagsüber in Anspruch genommen werden.
»Für abgelegene Regionen mit deutlich eingeschränkter Arzneimittelversorgung sollen so Anreize für die Gründung weiterer Zweigapotheken und somit ein Erhalt des flächendeckenden Apothekennetzes gesetzt werden«, so die Erwartung des BMG.