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BMG legt Apothekenreform vor

Kein Honorar, PTA-Vertretung für 20 Tage

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Maßnahmen für die Apothekenreform vorgelegt. Wie erwartet, ist zunächst keine Honorarerhöhung vorgesehen. Die schon in den Eckpunkten vorgestellte PTA-Vertretung soll auf 20 Tage im Jahr begrenzt werden.
AutorAlexander Müller
Datum 17.10.2025  12:48 Uhr

Versandhandel

Wirklich strengere Auflagen für den Versandhandel sieht der Entwurf nicht vor. Nur für den Transport »kühlkettenpflichtiger und kühlpflichtiger Arzneimittel« werden »geeignete Transportunternehmen unter dokumentierten Bedingungen« vorgeschrieben – aus Gründen der Qualitätssicherung.

Immerhin soll die Paritätische Stelle gemäß Rahmenvertrag etwas gestärkt werden: Bei »Verstößen gegen die Preisbindung und gegen das Verbot von Zuwendungen« können Sanktionen verhängt werden. Neu ist, dass das »Haftungsrisiko für die Ahndung solcher Verstöße auf die Vertragspartner des Rahmenvertrages zu gleichen Teilen zu übertragen« ist. Bislang hing das Risiko bei der Seite, die für die Sanktion gestimmt hat.

Flexibler Personaleinsatz

Filial- und Zweigapotheken sollen künftig von zwei Personen geleitet werden können. Und Apothekerinnen und Apothekern mit ausländischem Abschluss soll künftig die Gründung von Apotheken möglich sein – statt wie bisher nur die Übernahme. Fachpersonal im Anerkennungsverfahren soll bereits während des Verfahrens wie Personen in der Ausbildung eingesetzt werden können. Und Personen ohne pharmazeutische Ausbildung dürfen für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden, sogar »in der Arzneimittelherstellung oder -prüfung«.

Ein Labor pro Verbund

Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen soll vereinfacht werden. Ein Labor muss künftig nur noch innerhalb eines Filialverbunds vorgehalten werden. »Zur Herstellung benötigte Geräte und Fachliteratur unterfallen ebenfalls der eigenverantwortlichen Entscheidung der Apothekenleitung.« Gleiches gelte für die Anpassung standardisierter Herstellungsvorschriften auf die jeweilige Apotheke.

Flexiblere Räume & Öffnungszeiten

Die Vorgaben an die Raumeinheit – der Zugang zu allen Räumen ohne Verlassen der Apotheke – sollen für Sonderfälle flexibilisiert werden. Die zuständige Behörde darf Ausnahmen ermöglichen.

Die Apothekenöffnungszeiten werden in die Eigenverantwortung der Apothekenleitung gestellt. Damit können vor allem Apotheken in ländlichen Regionen ihre Geschäftszeiten besser an den Bedarf vor Ort anpassen.

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