| Lukas Brockfeld |
| 03.03.2026 15:00 Uhr |
Der GKV-SV beklagt außerdem, dass Apotheken bald bei der Nicht-Verfügbarkeit bestimmter Arzneimittel leichter auf vorrätige Medikamente ausweichen dürfen. Der GKV-SV hält eine solche Regelung für »nicht sachgerecht«, wenn andere wirtschaftlichere Arzneimittel lieferbar sind. Bestehende Abgaberegeln und die darauf aufbauenden wirtschaftlichen Steuerungsinstrumente wie Rabattverträge würden so geschwächt, was deutliche Kostensteigerungen zur Folge haben könnte.
Die Kassen betonen außerdem, dass die Rabattverträge mit umfassenden Bevorratungspflichten verbunden seien. Dieses Mittel zur Sicherstellung der Versorgung würde so indirekt geschwächt.
In bestimmten Ausnahmefällen soll bald die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept ermöglicht werden. Der GKV-Spitzenverband bewertet das »nicht nur aus medizinischen Gründen« kritisch. Versorgungsvorteile und Risiken müssten eingehend gegeneinander abgewogen werden. Zudem kritisieren die Kassen die Einführung neuer bürokratischer Prozesse trotz bestehender Regelungen und Auffangmöglichkeiten.