| Lukas Brockfeld |
| 03.03.2026 15:00 Uhr |
Der GKV-Spitzenverband sieht mehrere Probleme bei der geplanten Apothekenreform. / © picture alliance / Fotostand
Am Mittwoch findet die öffentliche Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Im Vorfeld haben bereits zahlreiche Verbände, Organisationen und Experten Stellungnahmen eingereicht.
Darunter sind auch der AOK-Bundesverband, der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den vergangenen Monaten hatten Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen mehrfach Kritik an der geplanten Reform geübt und insbesondere vor steigenden Kosten gewarnt.
Der BKK-Dachverband lobt in seiner Stellungnahme die geplante Flexibilisierung der Apothekenorganisation. Insbesondere die Möglichkeit, die Leitung einer Filialapotheke auf zwei Apothekerinnen oder Apotheker aufzuteilen, wird von den Betriebskrankenkassen begrüßt, da sie neue Möglichkeiten der Personalorganisation schafft, die insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels notwendig seien. Auch eine erweiterte Verantwortungsübernahme durch qualifizierte PTA sei in diesem Zusammenhang sinnvoll.
Um die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen sicherzustellen, unterstützt der BKK-Dachverband außerdem die geplante erleichterte Gründung von Zweigapotheken sowie eine stärker an der regionalen Belastung ausgerichtete Vergütung von Teilnotdiensten. Generell seien die geplanten Flexibilisierungen dazu geeignet, die Attraktivität des Apothekenbetriebs zu erhöhen.
Der geplante Ausbau von pharmazeutischen Dienstleistungen wird grundsätzlich unterstützt. Der BKK-Dachverband mahnt aber, dass dieser evidenzbasiert erfolgen müsse. Außerdem brauche es eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Apotheken und Arztpraxen, um teure Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Die Betriebskrankenkassen wünschen sich außerdem, dass die ungenutzten Gelder aus dem pDL-Fonds an die Krankenkassen zurückgezahlt werden.
Die geplanten Erleichterungen bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln sowie die geplante Ausweitung der Regelungen zu Nullretaxationen werden vom BKK-Dachverband dagegen abgelehnt. Die Kassen befürchten, dass zentrale wirtschaftliche Steuerungsinstrumente der gesetzlichen Krankenversicherung verloren gehen könnten, was für die Beitragszahler zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Laut dem Verband gibt es schon heute ausreichend flexible Regelungen, um eine bedarfsgerechte Versorgung in Ausnahmesituationen sicherzustellen.
Der AOK-Bundesverband lobt und kritisiert ähnliche Aspekte in seiner Stellungnahme. Die Ortskassen stellen aber noch besonders den Punkt der Impfungen in Apotheken heraus, die nach ihrer Auffassung ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen im ländlichen Raum schaffen.
Die AOK bedauert außerdem, dass der Gesetzgeber die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend nutze. Die Ortskassen wünschen sich telepharmazeutisch begleitete Abgabeautomaten in der Fläche. Aktuell investierten die Apotheken stattdessen in E-Rezept-Terminals mit anschließendem Botendienst. Für die Versicherten bedeute dies einen Zeitverzug in der Versorgung, sodass sie bei dringenden Arzneimittelverordnungen trotzdem eine Apotheke vor Ort aufsuchen müssen.
Die AOK warnt in der Stellungnahme außerdem, dass die Reform nicht kostenneutral sei. Die versprochene, aber aktuell nicht in dem Gesetz enthaltene Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro könnte Mehrkosten von etwa 1 Milliarde Euro im Jahr verursachen. Auch die vorgesehene Verhandlungslösung zur Weiterentwicklung des packungsbezogenen Honorars berge das »erhebliche Risiko« deutlicher Ausgabensteigerungen für die GKV.
Auch die Wiedereinführung von Skonti wird von der AOK vor dem Hintergrund der Kosten abgelehnt. Von Skonti würden vor allem große Apotheken und Einkaufsgemeinschaften in einer für die GKV intransparenten Form profitieren. Die Krankenkassen wären davon zwar nicht direkt betroffen. Doch die AOK befürchtet, dass kleine Apotheken nicht ausreichend profitieren werden und dass der pharmazeutische Großhandel die fehlende Auskömmlichkeit seiner Vergütung beklagen wird. Beides könnte dann für die Kassen zu Kostensteigerungen führen.
Auch der GKV-Spitzenverband warnt vor einer pauschalen Anhebung der Apothekenvergütung und verweist auf Zahlen des Deutschen Apothekerverbandes. Demnach sind die Umsätze der großen Apotheken zwischen 2014 und 2024 überdurchschnittlich angewachsen, während das umsatzschwächste Drittel weiter verloren habe. Die Kassen sehen darin einen »Trend zur Konsolidierung der Apothekenversorgung zugunsten von umsatzstarken Apotheken«. Dieser Trend kenne Gewinner und Verlierer und sei nicht auf eine unzureichende Vergütung zurückzuführen.
Von einer pauschalen Erhöhung des Fixums würden laut dem GKV-SV vor allem die ohnehin schon umsatzstarken Apotheken profitieren, die flächendeckende Versorgung würde nicht gestärkt. Die Kassen wünschen sich daher eine abgestufte und der Leistung entsprechende Vergütung, die im Rahmen von Verhandlungen bestimmt wird.
Verhandlungen über die Vergütung von Apotheken werden vom GKV-SV grundsätzlich begrüßt. Doch der Verband bemängelt eine aktuell unzureichende Datengrundlage. Es fehle an Transparenz zur tatsächlichen Finanzsituation von Apotheken. Hier sollten zusätzliche Daten, zum Beispiel vom Statistischen Bundesamt, erhoben werden.
Der GKV-SV beklagt außerdem, dass Apotheken bald bei der Nicht-Verfügbarkeit bestimmter Arzneimittel leichter auf vorrätige Medikamente ausweichen dürfen. Der GKV-SV hält eine solche Regelung für »nicht sachgerecht«, wenn andere wirtschaftlichere Arzneimittel lieferbar sind. Bestehende Abgaberegeln und die darauf aufbauenden wirtschaftlichen Steuerungsinstrumente wie Rabattverträge würden so geschwächt, was deutliche Kostensteigerungen zur Folge haben könnte.
Die Kassen betonen außerdem, dass die Rabattverträge mit umfassenden Bevorratungspflichten verbunden seien. Dieses Mittel zur Sicherstellung der Versorgung würde so indirekt geschwächt.
In bestimmten Ausnahmefällen soll bald die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept ermöglicht werden. Der GKV-Spitzenverband bewertet das »nicht nur aus medizinischen Gründen« kritisch. Versorgungsvorteile und Risiken müssten eingehend gegeneinander abgewogen werden. Zudem kritisieren die Kassen die Einführung neuer bürokratischer Prozesse trotz bestehender Regelungen und Auffangmöglichkeiten.