Kassen warnen vor Honorarverhandlungen |
| Lukas Brockfeld |
| 11.11.2025 16:20 Uhr |
Die Bundesregierung möchte mit der Reform auch mehrere neue pDL etablieren. Doch der GKV-SV lehnt dies ab, weil sich pDL bisher als kaum genutztes Nischenthema erwiesen hätten. Trotzdem würden jedes Jahr etwa 150 Millionen Euro in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Inzwischen hätten sich mehr als 500 Millionen Euro in dem Topf angesammelt. Das Geld soll nach Ansicht des GKV-SV an die Kassen zurückgezahlt werden.
Begrüßenswert sei dagegen die geplanten Ausweitung des Impfangebotes. Diese könne nach Ansicht der Krankenkassen »einen geeigneten Weg darstellen, um das Angebot zu erweitern und dadurch die teilweise niedrigen Raten von Schutzimpfungen zu erhöhen«.
Die von der Bundesregierung geplante Flexibilisierung der Vorgaben zum Betrieb von Apotheken und Zweigapotheken bewertet der GKV-SV als »in Summe positiv«. Die umstrittene zeitlich begrenzte PTA Vertretung wird ebenfalls begrüßt. »Das kann unterstützend wirken, um in Zeiten des Fachkräftemangels die entsprechenden Berufsbilder attraktiver zu gestalten und dient dem Ziel, die flächendeckende Versorgung nachdrücklich zu stärken«, heißt es in der Stellungnahme.
Die geplante erleichterte Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten (Rx) wird vonseiten der Kassen abgelehnt. Der Verband weißt auf die »die fehlende diagnostische Ausbildung im Pharmaziestudium« hin und betont, dass die korrekte medizinische Diagnosestellung als Voraussetzung für die Verordnung von Rx-Arzneimitteln zu sehen sei. Mit den geplanten Änderungen an der Verschreibungspflicht könnten wirtschaftliche Fehlanreize und neue bürokratische Belastungen entstehen.
Auch die geplanten Skonto-Regeln kritisiert der GKV-SV. Künftig sollen Großhändler neben dem relativen Großhandelszuschlag von bis zu 3,15 Prozent weitere handelsübliche Skonti gewähren können, wenn diese als Gegenleistung für eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung gewährt werden.
Von möglichen Rabatten sollten aber nach Auffassung des GKV-SV nicht die Apotheken, sondern die Kassen profitieren. »Sollten auf der Großhandelsstufe erhebliche Rabattpotenziale gegenüber Apotheken bestehen, sind diese als Effizienzpotenziale im Sinne der Wirtschaftlichkeit für die Versicherten zu heben und nicht an Apotheken auszuschütten«, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem unterlaufe die dauerhafte Rabattgewährungen an Apotheken den ordnungspolitischen Rahmen der Arzneimittelpreisverordnung.