Kammer Berlin klagt gegen Gematik-Beschluss |
Um beispielsweise E-Rezeptew beliefern zu können, müssen sich Apotheken mit einer Karte an der TI anmelden. Die Kammer Berlin hat wegen eines Gematik-Beschlusses nun die Gematik verklagt. / Foto: AKWL
Damit sich Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden und irgendwann einmal E-Rezepte beliefern oder E-Patientenakten einsehen können, benötigen sie unter anderem eine Institutionenkarte (SMC-B). Diese Karte benötigen sie, um sich in der TI als Apotheke zu identifizieren und somit einen Zugang zur Datenautobahn des Gesundheitswesens zu bekommen. Pro (Versand-)apotheke gibt es eine SMC-B-Karte. Die Landesapothekerkammern sind gesetzlich damit beauftragt worden, jede Apotheke in Deutschland mit einer solchen Karte auszustatten. Diesem Auftrag sind die Kammern auch schon flächendeckend nachgekommen: Die meisten Apotheken in Deutschland verfügen bereits über eine solche Institutionenkarte.
Die niederländischen Versandkonzerne müssen nicht von den Kammern ausgestattet werden. Die Gematik selbst hatte Doc Morris und Co. die SMC-B-Karten ausgeteilt. Doch die Versender gaben sich damit nicht zufrieden. In den vergangenen Monaten sprachen sowohl die EU-Versender als auch die deutschen Versandapotheken im Bundesgesundheitsministerium vor und forderten, dass pro Apotheke bis zu acht Institutionenkarten ausgegeben werden können. Der Grund für diese Forderung: Die Versender verfügen im Internet über mehrere Webshops mit unterschiedlichen Domains. Im Apothekenverzeichnis der E-Rezept-App der Gematik sollen alle diese Adressen separat aufgeführt werden, wünschten sich die Versender. Die Gematik-Gesellschafterversammlung kam diesem Wunsch Anfang November nach und beauftragte die Landesapothekerkammern mit ihrem Beschluss damit, den (Versand-)apotheken auf Nachfrage bis zu acht solcher Karten auszugeben. Zur Erinnerung: Zu der Versammlung gehören neben den Krankenkassen die Ärzte, Zahnärzte und auch die Apotheker. Allerdings verfügt das BMG über eine 51-Prozent-Mehrheit in der Versammlung. Und dem Vernehmen nach wurde die SMC-B-Entscheidung auch ausschließlich mit den Stimmen des BMG gefällt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.