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Erhöhung des Kassenabschlags
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Kabinett bringt GKV-Sparpaket auf den Weg

Das Bundeskabinett hat die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht, die dazu auch Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmaherstellern vorsehen. Für die Apotheken ist ein Erhöhung des Kassenabschlags auf 2,07 Euro vorgesehen.
AutorKontaktdpa
Datum 29.04.2026  11:46 Uhr
Datum Aktualisiert am 29.04.2026  11:58 Uhr

Was für Versicherte in Sicht kommt

Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und dann auch jährlich angepasst werden – etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke.

Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten zu haben sein. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber.

Um Gutverdiener stärker heranzuziehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

Die kostenlose Mitversicherung soll beschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Gatten 2,5 Prozent ihres Einkommens als Zuschlag zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.

Eine zunächst vorgesehene pauschale Senkung des Krankengelds, das man nach mehrwöchiger Krankheit bekommen kann, soll jetzt doch nicht kommen.

Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen erst eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen - etwa bei künstlichen Kniegelenken.

Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten - in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.

Andere Bausteine

Bei Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Praxen sollen für bestimmte Leistungen Zahlungen außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden. Auf Pharmahersteller soll zukommen, dass Medikamente verstärkt mit Rabattverträgen gehandelt werden. Auch bei Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden. Bei den Kassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.

Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld aus dem Haushalt geben – zumindest etwas: zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll dann Jahr für Jahr aufwachsen. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Laut Expertenkommission resultieren daraus aber Kassenausgaben von zwölf Milliarden Euro im Jahr, die aus dem Etat getragen werden sollten.

Zugleich sieht der Entwurf nun auch vor, dass der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro zur Haushaltssanierung gekürzt werden soll – von 2027 bis 2030 auf jährlich 12,5 Milliarden Euro. DerGKV-Spitzenverband reagierte mit Entsetzen auf die Pläne; damit geriete »der gute Ansatz« in »eine ernsthafte Schieflage«, so der GKV-Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. »Versicherte und Arbeitgebende werden zusätzlich belastet, insbesondere die Pharmaindustrie wird mit dem nun vorgelegten Entwurf nochmals weniger gefordert und der Bund spart auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden.«

Dass der Bundeszuschuss zeitweise gekürzt werden soll, sei »eine Absurdität« und »zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre«, so Blatt. Mit dem Zuschuss würden etwa familienpolitische Leistungen wie das Mutterschaftsgeld und das Krankengeld für die Betreuung kranker Kinder aus dem Bundeszuschuss gezahlt. Nun müssten die Beitragszahlenden im kommenden Jahr rund 1,8 Milliarden. Euro zusätzlich aufbringen, um den Bundeshaushalt zu unterstützen. »Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf hat die GKV-Finanzierungsreform ihre soziale Balance verloren«, beklagt Blatt.

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