Inwiefern dürfen Apotheken Arzneimittel »tauschen«? |
Um genau solche »Geschäfte« zwischen Apotheken zu erleichtern, hat ein Apothekendienstleister aus Leverkusen eine neue Internet-Plattform geschaffen. Das Unternehmen »Just check it« kümmert sich um digitale Services für Apotheken und setzt jetzt, angesichts der Medikamentennotlage, auf den »Gedanken der gegenseitigen Hilfe«: Einer Unternehmensmitteilung zufolge sollen Apotheken über die digitale Plattform dringend benötigte Arzneimittel untereinander tauschen können. Je mehr Apotheken bei dieser Tauschbörse mitmachten, desto besser, schreibt das Unternehmen. »Kann der Großhandel nicht liefern, können sich die teilnehmenden Apotheken schnell und unbürokratisch untereinander helfen. Im Mittelpunkt steht das Wohl der Patienten.«
Wie genau soll der Arzneimitteltausch funktionieren? Wie Geschäftsführer Stephan Just der PZ erklärt, müssten sich die teilnehmenden Offizinapotheken mit Inhabernamen, Apothekennamen und -adresse sowie verifizierter E-Mail-Adresse bei der Plattform anmelden und könnten mit einer anonymen Teilnehmer-ID eine entsprechende Suchanfrage starten. Jede teilnehmende Apotheke – seit dem Livegang am vergangenen Freitag haben sich Just zufolge etwa 100 Apotheken registriert – erhalte zwei Mal am Tag eine E-Mail mit neuen Suchanfragen aus dem ganzen Bundesgebiet. Pro Woche und Apotheke seien maximal fünf Suchanfragen möglich, pro PZN maximal drei anfragbare Packungen. Kann ein Teilnehmer eine Suchanfrage bedienen, klickt er dies in der Maske an. Beide Teilnehmer bekommen dann ihre gegenseitigen Kontaktdaten und organisieren eigenständig, ob und wie ein Austausch durchgeführt werden kann. Ist der Tausch vollzogen, löscht der Anfragende die Suchanfrage.
Um die Tauschbörse nutzen zu können, können die Apotheken Mitglied bei »Just check it« werden, müssen es aber nicht. »Die Tauschbörse halten wir für so wichtig, dass wir diese allen Apotheken in Deutschland kostenlos anbieten«, betont Just, der laut Unternehmenswebsite seit gut 15 Jahren als Manager und Berater in der Gesundheitsbranche tätig ist. Als Berater und Impulsgeber stünden dem Unternehmen zehn Apotheken zur Verfügung, mit denen man eng zusammenarbeite. »Wir geben keine neue Dienstleistung frei ohne die kritische Prüfung dieses Expertenkreises«, so Just.
So viel zum technischen Ablauf. Allerdings: Ist dieser organisierte Arzneimitteltausch mit Blick auf die oben beschriebene Rechtslage zulässig? Just dazu: »Die Modalitäten des Austausches regeln die Apotheken direkt untereinander«, das Unternehmen nehme keinerlei Einfluss, heißt es in der Mitteilung. Geschäftsführer Just ergänzt gegenüber der PZ: »Die Rechtssicherheit des Austausches liegt ausschließlich in der Verantwortung der daran beteiligten Apotheker.« Die Plattform fungiere allein als technischer Vermittler, »wir stellen lediglich die Technik zur effizienten Kontaktaufnahme zur Verfügung. Ob und was die Apotheken dann untereinander vereinbaren, wie der Arzneimitteltausch erfolgt, wissen und beeinflussen wir nicht«, so Just. Auch was die Kostenverrechnung der getauschten Arzneimittel angeht, bleibt der Dienstleister demnach komplett außen vor. Geld verdient »Just check it« übrigens mit weiteren digitalen Serviceleistungen (zum Beispiel Großhandels-Services), für die sich Apotheken registrieren können und dafür dann einen Monatsbeitrag zwischen 99 (für eine Apotheke) und 169 Euro (für bis zu vier Apotheken) bezahlen. Die Tauschbörse, betont Just, solle aber für alle Apotheken kostenlos bleiben.