Inhalationsfehler im Fokus |
Der Schulungsbedarf bei der Anwendung von Inhalativa ist groß – das zeigt erneut eine aktuelle Erhebung der ABDA. / Foto: Getty Images/dardespot
Die korrekte Inhalationstechnik ist essenziell für die Wirksamkeit inhalativer Arzneimittel. Die Anwendung ist verglichen mit peroralen Arzneimitteln jedoch komplex und ist für viele Patienten eine Herausforderung. Durch die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) »Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik« (»Inhalativa«) können Patienten von einer Schulung zur Inhalationstechnik in der Apotheke profitieren. Anspruchsberechtigt sind Patienten ab sechs Jahren nach Neuverordnung beziehungsweise Device-Wechsel oder wenn sie in den letzten zwölf Monaten keine praktische Einweisung in ihr Inhalationsdevice erhalten haben (zum Beispiel im Rahmen eines Disease-Management-Programms).
Die Inhalation wird zunächst vom pharmazeutischen Personal vorgeführt und anschließend vom Patienten praktiziert (Teach-Back-Methode). Dabei werden die auftretenden Fehler notiert. Zu diesen wird im Anschluss spezifisch geschult, bis die Inhalation korrekt ausgeführt wird. Durch die aktive Beteiligung des Patienten und die individuelle Fehlerkorrektur kann die Arzneimittelanwendung nachhaltig verbessert werden (»Journal of Evaluation in Clinical Practice« 2011, DOI: 10.1111/j.1365-2753.2010.01369.x).
Um die besonders fehleranfälligen Schritte und schulungsbedürftigen Personengruppen im Rahmen dieser pDL zu identifizieren, hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine Erhebung durchgeführt. Hierfür wurde die zur Dokumentation der pDL verwendete Checkliste um Daten wie Alter, Diagnose, Erst- oder Folgeverordnung, den Anwendungskenntnisstand des Patienten und die Bewertung der pDL erweitert. Es konnten 258 Erhebungsbögen aus zwölf Apotheken ausgewertet werden.
Am häufigsten wurde die pDL bei Patienten im Alter von 61 bis 80 Jahren durchgeführt (37 Prozent), wobei der jüngste Patient sechs Jahre und der älteste 87 Jahre alt war. Bei 47 Prozent der Patienten lag die Diagnose Asthma bronchiale oder chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) vor. Mit 53 Prozent wurde die Diagnose »Andere« (zum Beispiel Bronchitis) am häufigsten angegeben. 74 Prozent der Patienten erhielten die pDL bei einer Erstverordnung und knapp die Hälfte (48 Prozent) der Patienten hatte einen Pulverinhalator verordnet bekommen. Vor Durchführung der pDL gab mehr als die Hälfte (56 Prozent) an, sich sehr schlecht oder eher schlecht mit ihrem Inhalationsdevice auszukennen.
In 83 Prozent der Fälle traten bei Vorführung der Inhalation durch den Patienten Fehler auf. Durchschnittlich wurden drei Fehler pro Inhalation (Erstverordnung: vier Fehler; Folgeverordnung: drei Fehler) dokumentiert. Die Art der Fehler unterschied sich dabei nicht in relevantem Ausmaß zwischen Erst- und Folgeverordnungen. Am häufigsten (15 Prozent) traten Fehler bei der korrekten Einatmung auf. Je nach Art des Devices kann diese Koordination, Atemzugsstärke oder spezielle Atemtechniken erfordern. Auch das anschließende Anhalten der Luft (12 Prozent) und das vollständige Ausatmen (9 Prozent) vor der Inhalation gelang oft nicht. Mit durchschnittlich sieben Fehlern traten in der Altersgruppe bis zehn Jahre die meisten Anwendungsfehler auf. Auch Patienten, die ihren Anwendungskenntnisstand als gut bis sehr gut einschätzten, machten durchschnittlich drei Fehler pro Inhalation. Bezogen auf das Inhalationsdevice wurden die meisten Fehler bei Dosieraerosolen mit Spacer beobachtet (sechs Fehler). Die pDL wurde von 81 Prozent der Patienten als sehr hilfreich und von 19 Prozent als eher hilfreich bewertet.
Die Erhebung verdeutlicht den großen Schulungsbedarf bei der Anwendung von Inhalativa. Hier kann die Apotheke vor Ort einen erheblichen Mehrwert bieten. Dass ein Großteil der Patienten nach der Vorführung der Inhalation noch Anwendungsfehler macht, bekräftigt die Relevanz der aktiven Schulung mit Fehlerkorrektur. Besonders Kinder müssen bei der Anwendung intensiv begleitet werden. Zwei nicht in die Auswertung mit eingeflossene Erhebungsbögen dokumentierten die Durchführung der pDL bei Kindern unter sechs Jahren. Die Rückmeldung aus vielen Apotheken ist, dass auch in dieser Altersklasse ein großer Bedarf für die Dienstleistung besteht und die pDL hier oft unentgeltlich angeboten wird. Dies spricht für eine Ausweitung des Anspruchs auf Kinder unter sechs Jahren.
Auch Asthma- und COPD-Patienten mit Folgeverordnung sind schulungsbedürftig. Obwohl diese besonders von einer optimierten Inhalationstechnik profitieren, nehmen sie die pDL seltener in Anspruch. Die teilnehmenden Apotheken nannten hier als wichtigsten Grund die schwierigere Ansprache von Patienten mit Wiederholungsverordnung. Um hierbei zu unterstützen, plant die ABDA Schulungsvideos zur Patientenansprache bei Erst- und Folgeverordnung. Zudem werden Videos zur Durchführung der Schulung bei verschiedenen Inhalationsdevices erstellt. Den Auftakt der Videoreihe macht der pDL-Talk Spezial Pharmacon Meran zum Thema Inhalativa, der auf der ABDA-Homepage verfügbar ist.