Importeure sehen »grundsätzlichen Denkfehler« |
Cornelia Dölger |
27.11.2018 12:18 Uhr |
Die Debatte um die Importquote ist nicht neu. Wieder entfacht wurde sie durch den Lunapharm-Skandal um mutmaßlich gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland. Foto: Fotolia/Minerva Studio
Anlass für den Vorstoß Brandenburgs war der Skandal um mutmaßlich gestohlene Krebsmedikamente, der im vergangenen Sommer aufgedeckt worden war. Dem Brandenburger Pharmahändler Lunapharm wird vorgeworfen, solche Präparate aus Griechenland über Jahre in Deutschland verkauft zu haben. Als Konsequenz daraus empfahl eine eigens eingesetzte Task Force unter anderem das Ende der Importquote. Ein entsprechender Entschließungsantrag Brandenburgs wurde am vergangenen Freitag vom Bundesrat zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Die Länder hätten sich inhaltlich nicht mit der Regelung befasst, weshalb der Verweis an die Ausschüsse zunächst reine Formsache sei, so der VAD auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Ohnehin sei der Antrag nichts als »politischer Aktionismus«, da die Quote nicht für das Verhalten Krimineller oder für zu wenig behördliche Kontrolle verantwortlich gemacht werden könne. Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) hatte nach der Sitzung der Länderkammer betont: »Es darf nicht darum gehen, Kosten zu drücken.« Patientenwohl und Menschenleben seien mehr wert. Außerdem sei die Quote seit Langem überholt und biete nur noch geringes Einsparpotenzial.
Dies sehen die Importeure naturgemäß anders. Nach wie vor funktioniere das »Wettbewerbs- und Sparinstrument der Importklausel«. Konkret seien die jährlichen Einsparungen im patentgeschützten Segment aus reinen Preisunterschieden mit 240 Millionen Euro doppelt so hoch, wie in dem Antrag Brandenburgs dargestellt. Darin war von 120 Millionen Euro die Rede, die die Krankenkassen im vergangenen Jahr durch die Importregelung gespart hätten – ein Bruchteil im Vergleich zur Ersparnis von 4 Milliarden Euro, die im selben Zeitraum durch Rabattverträge erbracht worden sei.
Diesen Vergleich hält der VAD für »irreführend, da es sich dabei im Wesentlichen um Angaben zum generischen Bereich handelt«. Im Übrigen ließen sich diese Einsparungen nicht transparent überprüfen, da die ausgehandelten Rabatte zwischen Krankenkassen und Herstellern geheim seien. Die Klausel im Interesse des vorbeugenden Patientenschutzes zu streichen, sei ebenso wenig begründbar, argumentiert der VAD weiter. Gerade der Fall Lunapharm habe deutlich gemacht, dass es sich hierbei »um ein klares Umsetzungsdefizit« von behördlicher Aufsicht handle.