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BAV-Mitgliederversammlung

Hubmann: »Lieber dieses Gesetz als kein Gesetz«

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) steht positiv zum vorläufigen Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Apotheken vor Ort. In der bloßen Ablehnung sieht der Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann keine Lösung. Ihm ist dieses Gesetz deutlich lieber als gar kein Gesetz.
Brigitte M. Gensthaler
04.07.2019  12:40 Uhr

Zum Erhalt der Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei das Rx-Versandverbot nach wie vor der Königsweg. Es fehle aber der politische Wille, dieses Verbot umzusetzen, konstatierte Hubmann bei der Mitgliederversammlung des Verbands Anfang Juli in Nürnberg. Diese Realität müsse man zur Kenntnis nehmen. Laut Gesetzentwurf soll die Einhaltung der einheitlichen Apothekenabgabepreise im Rahmenvertrag nach § 129 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben und der § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen werden.

Hubmann sieht deutliche Verbesserungen im aktuellen Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf. Daher betonte er klar: »Lieber dieses Gesetz als kein Gesetz. Denn kein Gesetz heißt auch: kein Zuweisungsverbot, kein Boni-Verbot, keine pharmazeutischen Dienstleistungen, keine Erhöhung von Notdienst-Pauschale und Betäubungsmittel-Gebühr und kein Verbot des Makelns mit E-Rezepten.« In der regen Diskussion relativierte Hubmann die Sorge, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz die Boni-Gewährung an PKV-Versicherte und Selbstzahler von Rx-Arzneimitteln ermöglichen werde. Diese erhielten jetzt schon Boni, denn – anders als deutsche Apotheken – müssten sich Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2016 nicht mehr an die Arzneimittelpreisverordnung halten. Die finanziellen Verbesserungen bei Notdienst und Betäubungsmittel-Gebühr sollen durch Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium zeitgleich mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz erfolgen, erklärte der BAV-Chef. 

Der Gesetzentwurf bietet aus Hubmanns Sicht eine historische Chance. »Die bevorstehende Reform ist auf absehbare Zeit unsere einzige realistische Chance zum Einstieg in pharmazeutische Dienstleistungen.« Und diese seien für Apotheker dringend nötig, um unabhängiger von der Arzneimittelpackung zu werden.

Plädoyer für die Web-App des

Als weitere Entwicklung von großer Tragweite für die öffentlichen Apotheken nannte Hubmann die Einführung des elektronischen Rezepts. Perspektivisch werde das E-Rezept das Papierrezept ablösen.

Entscheidend dabei sei die Wahlfreiheit des Patienten. »Die mehr als 70 Millionen GKV-Versicherten müssen in Zukunft auch beim E-Rezept die volle Wahlfreiheit haben, zu welchem Arzt sie dafür gehen und in welcher Apotheke sie es einlösen wollen«, betonte er. Den elektronischen Schlüssel zum Rezeptspeicher dürfe daher nur der Patient haben und er müsse die Entscheidungsfreiheit darüber behalten. Hier baut Hubmann auf das neue Gesetz. Laut Entwurf sollten Änderungen im SGB V und im Apothekengesetz sicherstellen, dass die freie Apothekenwahl auch nach der Einführung des E-Rezepts erhalten bleibt.

Wichtig sei zudem, auf welchem technischen Weg die E-Verordnung künftig in die Apotheke kommt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) arbeite an einer kostenfreien, wettbewerbsneutralen und benutzerfreundlichen Web-App, mit der gesetzlich Versicherte ihr E-Rezept einsehen, sicher einlösen und mit jeder Apotheke kommunizieren können. »Nehmen Sie teil an der DAV-Web-App«, warb Hubmann. »Das ist der zentrale Dienst Ihres Verbands. Je mehr Apotheken sich jetzt anmelden, umso stärker ist unsere politische Argumentationskraft.«

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