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Neue Impfverordnung

Honorarstaffel gilt für Liefermengen pro Betriebsarzt

Das Bundeskabinett hat die neue Impfverordnung abgesegnet. Apotheken erhalten damit ein gestaffeltes Honorar, wenn sie Covid-19-Impfstoffe ab Montag an Betriebsärzte ausliefern. Immerhin ist nun klar, dass sich die einzelnen Vergütungsstufen auf die Liefermengen pro Arzt beziehen sollen.
Stephanie Schersch
02.06.2021  15:30 Uhr
Honorarstaffel gilt für Liefermengen pro Betriebsarzt

Rund 70.000 Vertragsarzt-Praxen versorgen die Apotheken bundesweit bereits mit Impfstoffen gegen das Coronavirus. Am Montag (7. Juni) kommen nun mit den Privat- und Betriebsmedizinern noch einmal praktisch zwei weitere Berufszweige dazu. Geregelt wird das über eine Novelle der Impfverordnung, die am heutigen Mittwoch das Bundeskabinett abgesegnet hat. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die neue Verordnung ebenfalls noch heute unterzeichnen. Damit wird sie in Kürze im Bundesanzeiger erscheinen und soll pünktlich zum 7. Juni in Kraft treten.

Für die Apotheken bedeutet das konkret, dass bei der Belieferung der Betriebsmediziner künftig die Menge der gelieferten Vials das Honorar bestimmt. So gibt es für die Abgabe von bis zu 100 Durchstechflaschen pro Monat 6,58 Euro plus Umsatzsteuer je Vial. Ab dem 101. Fläschchen sind es nur noch 4,28 Euro, ab dem 151. Vial sinkt die Vergütung auf 2,19 Euro ab. Dabei hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch einmal nachgebessert und stellt nun klar, dass die Staffelungen pro Arzt greifen und sich nicht insgesamt auf alle Impfstofflieferungen an Betriebsmediziner beziehen. Apotheken, bei denen besonders viele Werkmediziner bestellen, hätten andernfalls einen großen Nachteil verbucht.

BMG stockt Vergütung der Großhändler auf

An der Höhe der Apotheken-Vergütung wollte das BMG offenbar nicht noch einmal drehen. Auch für die Belieferung von Vertrags- und Privatärzten sollen die Apotheken weiterhin 6,58 je Vial bekommen. Die ABDA hatte die Honorierung zuletzt scharf kritisiert und einen deutlich höheren Betrag ins Spiel gebracht. Demnach sollten Offizinen für die Belieferung der Ärzte grundsätzlich 18,08 Euro je Vial bekommen. Verwiesen hatte die Bundesvereinigung dabei auf eine Umfrage in Apotheken zum tatsächlichen Aufwand mit den Impfstoffen. Die mehr als 18 Euro sollten demnach auch ein Ausgleich für eine aus Sicht der Apotheker zu geringe Honorierung der vergangenen Monate sein.

Ausgeschlossen sind Änderungen der Vergütung allerdings nicht. Bis zum 17. Mai hatte die ABDA Zeit, dem BMG eine Übersicht der Aufwände im Umgang mit den Vakzinen zu übermitteln. »Die Vergütung kann aufgrund der Aufstellung angepasst werden«, heißt es dazu nüchtern in der Verordnung.

Beim Großhandel hat sich derweil bereits etwas getan. Im Juni erhalten die Händler eine Vergütung von 8,60 Euro je Durchstechflasche, ursprünglich waren 6,55 Euro geplant. Und auch ab 1. Juli gibt es immerhin noch 7,45 Euro. Für selbst beschafftes Impfbesteck und -zubehör kommen pro Vial noch einmal 1,65 Euro dazu. Bis Mitte Juni sollen nun auch die Grossisten ihre tatsächlichen Aufwände auflisten. Das Ministerium könnte die Vergütung auf Basis dieser Aufstellung dann noch einmal nachjustieren.

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