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Änderungsanträge zum GKV-Spargesetz
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Höherer Abschlag bleibt

Das GKV-Spargesetz ist auf der Zielgeraden und soll an diesem Freitag Bundestag und Bundesrat passieren. Die Fraktionen haben Änderungsanträge zum Gesetz vorgelegt. Am geplanten erhöhten Kassenabschlag für Apotheken soll nicht gerüttelt werden. Der geplante dynamische Herstellerabschlag wird gestrichen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.07.2026  09:00 Uhr
Datum Aktualisiert am 06.07.2026  10:57 Uhr

Bundeszuschuss: Kürzung der Kürzung

Auch den Kassen kommt man entgegen und verringert die vorgesehene Kürzung beim Bundeszuschuss. Vorgesehen waren ursprünglich zusätzliche Bundesmittel für Bürgergeldbeziehende, gleichzeitig aber eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro jährlich. Die Mittel sind zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen vorgesehen. Die Kürzung hatten die Kassen scharf kritisiert.

Nun heißt es in den Anträgen: »Die im KabE vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses um 2 Mrd. Euro p. a. wird im Jahr 2027 um 650 Mio. Euro und ab dem Jahr 2028 um 450 Mio. Euro verringert.« Der Bundeszuschuss beträgt demnach im Jahr 2027 13,15 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro. Derzeit liegt er bei 14,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Verringerung sei durch den durch die Erhebung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke entstehenden finanziellen Spielraum möglich, heißt es. Man rechnet mit einem Steueraufkommen bei zuckerhaltigen Getränken von 650 Millionen Euro im Jahr 2027, gleichzeitig sinke es infolge von Rezepturanpassungen der Erzeuger ab 2028 auf 450 Millionen Euro jährlich.

Außerdem könnten die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehenden stärker erhöht werden als um zunächst 250 Millionen Euro im kommenden Jahr. Im Gespräch ist, dass 2027 der reguläre Zuschuss nur um 1,35 Milliarden Euro schmilzt und 750 Millionen Euro mehr für Grundsicherungskosten kommen.

Änderungen sind auch beim Preismoratorium vorgesehen. Konkret soll die Ausweitung des Preismoratoriums für den Bestandsmarkt Arzneimittel gestrichen werden. Mit der Maßnahme sollten Umgehungen des Preismoratoriums durch Übertragung der Vermarktungsrechte an andere pharmazeutische Unternehmen verhindert werden. Zu befürchten war allerdings, dass die an die Wirkstärke geknüpfte Berechnung des erstattungsfähigen Preises die wirtschaftlichen Anreize für die Entwicklung und Markteinführung von Kinderarzneimitteln beeinträchtigen könnte. Daher soll die Ausweitung gestrichen werden.

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