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Coronavirus-Testverordnung

Hessens Apotheker testen in Heimen

Auch in Hessen gibt es für die Apotheker mit Coronavirus-Testaktivitäten einige Besonderheiten. So hat das Gesundheitsministerium in Wiesbaden klargestellt, dass das Apothekenpersonal für Testaktivitäten außerhalb der Offizin keine Ausnahmegenehmigung benötigt. Zudem unterstützt das Land die Testaktivitäten der Apotheker insbesondere in Alters- und Pflegeheimen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 11.03.2021  15:30 Uhr

Seit Anfang dieser Woche gilt die novellierte Coronavirus-Testverordnungen. Wie die PZ bereits berichtete, sollen alle Bundesbürger laut neuer Verordnung mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche in Apotheken oder bei anderen Anbietern, wie etwa Arztpraxen, erhalten. Die neue Verordnung schreibt lediglich Grundzüge der Testaktivitäten vor – beispielsweise, dass Apotheken ihre Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abrechnen müssen und dass sie von ihren jeweiligen Kommunen beauftragt werden sollen.

Die Details zu den Testaktivitäten werden in diesen Tagen allerdings in den Bundesländern reguliert. Klar ist, dass es dadurch zu unterschiedlichen Abrechnungswegen, Vergütungsmodi und Testaufgaben für die Apotheker in den einzelnen Ländern kommt. Die PZ hatte bereits ausführlich über den aktuellen Stand in den einzelnen Ländern berichtet, in einigen waren die Vorgaben für testenden Apotheker aber noch nicht finalisiert. So ist beispielsweise für Apotheker in Hessen erst seit kurzem klar, welche Vorgaben beachtet werden müssen.

Hessen: Keine Genehmigung für Testaktivitäten außerhalb der Offizin erforderlich

Eine Besonderheit in Hessen ist, dass Apotheker ab sofort nicht mehr (wie eigentlich in der Apothekenbetriebsordnung vorgesehen) nur in den Räumlichkeiten Tests anbieten und durchführen dürfen. Konkret teilte die Landesapothekerkammer ihren Mitgliedern mit, dass die Pharmazeuten nicht mehr auf die Apothekenräume beschränkt seien und ihre Testaktivitäten beispielsweise auch in Pflegeheimen anbieten könnten – ohne Ausnahmegenehmigung. Eine ähnliche Regelung gibt es in Bayern. So wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen kommt in Hessen laut Kammer hinzu, dass das Land eine Allgemeinverfügung erlässt, damit die Apotheken reibungslos mit den Testungen starten können. Wollen Apotheker in Hessen sich an der Test-Kampagne beteiligen, müssen sie dies dann noch per E-Mail ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. So wie in der Verordnung auf Bundesebene vorgesehen, soll die KV Hessen mit der Abrechnung beauftragt werden.

Schon zuvor hatten das Land Hessen und die LAK vereinbart, gemeinsam die Testaktivitäten in Alters- und Pflegeheimen auszubauen. Den Apothekern wurde dazu eine Vertragsvorlage erstellt, die sie mit dem jeweiligen Pflegeheim abschließen können. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Apotheke unter anderem für ein Testangebot zu bestimmten Uhrzeiten – neben den Pflegeheimbewohnern sollen auch Angehörige getestet werden. Für jeden Test erhalten die Pharmazeuten und ihre Teams 7,56 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Heime werden verpflichtet den Apothekern und ihren Teams die nötige Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Klose: Tatkräftige Unterstützung durch Apotheker

In einer entsprechenden Pressemitteilung erklärte Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne), dass Heimbesucher schon seit Januar dazu verpflichtet sind, vor dem Besuch einen negativen Coronavirus-Test vorzuzeigen. Zur Beteiligung der Apotheker erklärte Klose: »Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, hier durch die hessische Apothekerschaft weitere tatkräftige Unterstützung zu erhalten. Dies ermöglicht kostenlose Tests für Besucherinnen und Besucher, die qualifiziert durchgeführt werden und erhöht so die Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner«, so Klose.

Kammerpräsidentin Ursula Funke, auch Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, fügte hinzu: »Die Möglichkeit, Angehörige im Heim zu besuchen, ist für alle Familien äußerst wichtig. Apothekerinnen und Apotheker übernehmen neben zahlreichen weiteren Tätigkeiten auch beim Testen Verantwortung in der Pandemie und ermöglichen somit, dass Besucher ihre im Heim lebenden Familienmitglieder sicher treffen und sehen können. Ich bin daher froh, dass wir gemeinsam diese vertragliche Vereinbarung auf den Weg bringen konnten«, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.

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