Arzneimittel und ihre Wirkstoffe seien auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für den Menschen optimiert. Die Anwendung beispielsweise zur Behandlung von Krebserkrankungen oder bakteriellen Infektionen erfordere Wirkstoffe, die gegen aggressiv wachsende Zellen oder Mikroorganismen vorgehen. »Diese Wirkstoffe auf etwas anderes zu optimieren als ihre Wirksamkeit innerhalb des Anwendungsbereiches, kann weder im Interesse der Umwelt noch der Patientinnen und Patienten sein«, so Wieczorek weiter.
Pharma Deutschland unterstütze das Ziel, Mikroschadstoffe im Wasser wirksam zu reduzieren. Gerade deshalb braucht es aus Sicht des Verbandes eine Regelung, die wissenschaftlich belastbar, rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist, ohne die Versorgung mit bewährten Arzneimitteln zu gefährden.
Der Verband fordert deshalb, die offenen Rechtsfragen zur Herstellerverantwortung zügig und grundsätzlich klären zu lassen. Das Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof ist aus Verbandssicht »der notwendige Schritt, damit über die Anwendbarkeit der Herstellerverantwortung auf Humanarzneimittel in der Sache entschieden wird«. Der Verband werde dem Verfahren als Streithelfer beitreten, sobald das Verfahren gestartet ist und die Möglichkeit dazu bestehe.
Auch im Europäischen Parlament wächst der Widerstand gegen KARL: In einer Plenardebatte im März 2026 forderte der EVP-Abgeordnete Oliver Schenk die Aussetzung der Richtlinie, bis eine belastbare Folgenabschätzung vorliegt.