Herpes-zoster-Impfung für alle ab 60 |
Christina Hohmann-Jeddi |
23.08.2019 14:24 Uhr |
Die Impfung mit dem Totimpfstoff Shingrix gegen Gürtelrose empfiehlt die STIKO allen Persoenen über 60 Jahren. Allerdings ist der Impfstoff momentan nicht lieferbar. / Foto: GSK
Die aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO sind im Epidemiologischen Bulletin 34/2019 erschienen. Die wesentliche Neuerung hatte die STIKO bereits Ende 2018 bekannt gegeben: die Empfehlung der Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem Totimpfstoff (Shingrix®) als Standardimpfung für alle Personen ab 60 Jahren. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche sollen sich bereits ab 50 Jahren impfen lassen (Indikationsimpfung). Der Lebendimpfstoff wird nicht empfohlen. Für beide Gruppen ist eine zweimalige Impfung mit dem Totimpfstoff im Abstand von zwei bis maximal sechs Monaten vorgesehen.
Die STIKO informiert, dass die Impfung zusammen mit einem inaktivierten, nicht adjuvantierten saisonalen Grippeimpfstoff vorgenommen werden kann. Zur Koadministration mit anderen Impfstoffen seien bisher keine Daten verfügbar. Auch Personen, die bereits an Herpes zoster (HZ) erkrankt waren, sollten geimpft werden, da die Erkrankung nicht davor schützt, ein weiteres Mal HZ zu entwickeln. Laut Studiendaten sei die Impfung auch bei Personen mit durchgemachter Erkrankung ausreichend immunogen und sicher, heißt es im Epidemiologischen Bulletin. Der Impfstoff schützt vor Reaktivierung des Varizella-zoster-Virus, das in Nervenganglien persistiert, aber er ist nicht zur Therapie einer HZ-Erkrankung oder ihrer Spätfolgen bestimmt. Die Impfung soll laut STIKO erfolgen, wenn die akute Erkrankung vorüber ist und die Symptome abgeklungen sind.
Derzeit ist der adjuvantierte Subunit-Impfstoff Shingrix von Glaxo-Smith-Kline (GSK) aufgrund der hohen Nachfrage nicht lieferbar. Auch mittelfristig werde die Nachfrage das Angebot übersteigen, heißt es von GSK. Doch in Kürze soll der Impfstoff wieder verfügbar sein: »Ende August kann GSK ein Kontingent an 10er-Packungen zur Verfügung stellen, das sehr schnell breit über alle Vertriebskanäle in Deutschland verteilt wird«, teilt das Unternehmen mit. Vorhandene Impfstoffdosen sollten bevorzugt für die Komplettierung begonnener Impfserien eingesetzt werden, bevor neue Impfserien begonnen werden. Neue Impfserien sollten nur begonnen werden, wenn die Gabe der zweiten Impfdosis sichergestellt ist.
Das Unternehmen bemühe sich, die Verfügbarkeit des Impfstoffs gegen Gürtelrose zu verbessern. Es baue seine Produktions- und Verpackungskapazitäten in Europa und den USA langfristig aus. »Voraussichtlich wird im zweiten Halbjahr mehr Ware zur Verfügung stehen als im ersten Halbjahr.« Die 1er-Packung soll ab Dezember 2019 wieder verfügbar sein.
Zwei weitere Neuerungen der STIKO betreffen Empfehlungen zur postexpositionellen Prophylaxe von Keuchhusten und Haemophilus influenzae Typb (Hib). Demnach sollen in Zukunft auch geimpfte Personen bei engem Kontakt mit Keuchhusten-Patienten eine Pertussis-Impfung erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen befinden. Hierzu zählt die STIKO ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden und Schwangere im dritten Trimester.
Zudem wird der Personenkreis erweitert, dem nach Auftreten von invasiven Hib-Infektionen eine Chemoprophylaxe mit Rifampicin empfohlen wird: Die Prophylaxe sollen ab jetzt alle Kinder unabhängig von Impfstatus und Alter sowie Betreuer derselben Gruppe einer Kita erhalten, wenn dort innerhalb von etwa zwei Monaten mehr als zwei Fälle aufgetreten sind und in der Einrichtung nicht oder nicht ausreichend geimpfte Kinder betreut werden.
Aktuell berichtet die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) von ihr gemeldeten Fällen, in denen Patienten in engem zeitlichem Zusammenhang mit einer Shingrix-Impfung an Herpes zoster erkrankt sind. Zusätzlich lägen Berichte über ausgeprägte, zum Teil blasige Hautreaktionen vor, die deutlich über die Injektionsstelle hinausgehen. In manchen Fällen sei ein HZ in der Vorgeschichte dokumentiert. Teilweise sei der HZ in dem Hautbereich aufgetreten, in dem die Impfung appliziert wurde, beziehungsweise es wurden Schmerzen in einem früher von Gürtelrose betroffenen Hautbereich berichtet.
Ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den berichteten Erkrankungen beziehungsweise Hautveränderungen besteht, lasse sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, so die AkdÄ. Sie ruft dazu auf, entsprechende Beobachtungen an sie zu melden. Formulare hierzu sind auf der Website der AkdÄ zu finden.