Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Gewerbe-Anmeldung nötig

Hamburg und Saarland gehen Sonderweg beim Testen 

Die Hansestadt Hamburg fordert von Apotheken, die in externen Räumlichkeiten Coronavirus-Schnelltests durchführen, eine Nebengewerbe-Anmeldung. Auch im Saarland hat nun das dortige Wirtschaftsministerium angekündigt, dass in diesem Fall ein Gewerbe angemeldet werden muss. Damit gehen die beiden Bundesländer einen Sonderweg, denn in allen anderen Ländern wird dies anders gehandhabt.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 08.05.2021  10:00 Uhr
Hamburg und Saarland gehen Sonderweg beim Testen 

Tausende Apotheken testen nun seit zwei Monaten im Rahmen der Bürgertests und bieten damit allen Bürgern regelmäßige, kostenlose Coronavirus-Schnelltests an. Die Kosten für die Tests rechnen die Apotheker mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Schlussendlich werden sie vom Bund übernommen. Ab 1. Juni wird es bei dieser Abrechnung eine Absenkung der Verwaltungskosten geben, so sieht es das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor.

Um die Tests anbieten zu können, mussten die Apotheker kreativ werden und entsprechende Räumlichkeiten organisieren. Oftmals nutzen die Pharmazeuten dafür externe Möglichkeiten, beispielsweise eine leerstehende Ladenfläche in der Nähe der Offizin. Dieses Angebot der Coronavirus-Tests außerhalb der eigenen Apothekenbetriebsräume ist somit weitverbreitet und stellt in den meisten Bundesländern keine besondere rechtliche Hürde dar. Außer in zwei Bundesländern: in Hamburg und im Saarland.

Apotheken in Hamburg, die externe Räumlichkeiten für die Durchführung der Schnelltests nutzen, müssen derzeit ein Nebengewerbe anmelden, sagte eine Pressesprecherin der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in Hamburg der PZ. Dies gelte sowohl für die Bürgertestungen als auch für die Durchführung von Tests in Schulen oder Betrieben. Denn bei der Durchführung der Tests handele es sich um eine »apothekenübliche Dienstleistung, die in den Betriebsräumen der Apotheke durchgeführt werden muss«.

Weiter heißt es von der Behörde, die die Apotheken beaufsichtigt: »Zur Kontaktvermeidung und um eine räumliche Trennung zwischen Testpersonen und anderen Apothekenkunden zu gewährleisten, können hierfür in Hamburg auch vorgelagerte Räumlichkeiten wie Container, Zelte oder externe Räumlichkeiten, welche in unmittelbarer Nähe zur Apotheke liegen, genutzt werden.« Weitere »Privilegierungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schnelltests« seien durch das Apothekenrecht aber nicht abgesichert. Das bedeutet, nur wenn in »unmittelbarer Nähe« der Offizin getestet wird, ist keine Gewerbe-Anmeldung nötig. Was unter unmittelbarer Nähe gemeint ist, wird aber nicht näher definiert. Es heißt dazu lediglich: »Über den genauen Aufstellungsort wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vor Ort entschieden.« Allerdings prüfe die Behörde derzeit inwieweit weitere Ausnahmen in Bezug auf externe Räumlichkeiten zugelassen werden könnten.

Auch im Saarland ist diese Sachlage derzeit ungeklärt. Laut Apothekerkammer Saarland hatte das Wirtschaftsministerium diese Woche mitgeteilt, das das Testen in externen Räumlichkeiten ebenfalls die Anmeldung eines Gewerbes bedarf. Die Kammer befindet sich dazu gerade in Abstimmungen mit dem Wirtschaftsministerium.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa