Am 4. März beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem ApoVWG. Wer von wem eingeladen wurde, sorgt im Vorhinein für Aufsehen. / © Imago/Bihlmayerfotografie
Apotheken, Ärzte, Kassen, Patienten – die Reihe an Interessengruppen, deren Verbände zur Ausschusssitzung am 4. März eingeladen wurden, ist lang. Nicht auf der Liste war die Freie Apothekerschaft (FA). Deren Vorsitzende Daniela Hänel taucht allerdings unter den von einzelnen Fraktionen vorgeschlagenen Auskunftspersonen auf.
Insgesamt sind es vier Einzelpersonen: Thomas Rochell, Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), auf Vorschlag der CDU, der Hattinger Rechtsanwalt Marc Raddatz auf einem CSU-Ticket, Iris an der Heiden vom IGES Institut auf Einladung der Grünen und eben Hänel auf der Gästeliste der AfD.
Die FA findet es bedauerlich, dass die Bundestagsfraktionen den Verein nicht direkt geladen haben, immerhin vertrete man 15 Prozent der Apothekerinnen und Apotheker. Doch eine Chance bot sich für den Verein dann doch: Hänel wurde von der AfD-Fraktion als Einzelsachverständige geladen, wie schon 2023 bei der Anhörung zum Lieferengpassgesetz (ALBVVG).
Dazu hatte sie seinerzeit erklärt, dass sie selbst nicht Mitglied einer politischen Partei sei, »sondern persönlich und bei der Ausübung ihrer Vereinsfunktion politisch neutral«. Gestern Vormittag hatte sich Hänel laut einem Medienbericht noch offen gelassen, ob sie der Einladung der AfD erneut folgen wollte. Doch am Abend antwortete die FA auf eine Anfrage der PZ: »Frau Hänel wird an der Anhörung nicht teilnehmen.«
Zur Frage nach den inhaltlichen Positionen der AfD schreibt die FA: »Bitte beachten Sie den Antrag der AfD-Fraktion.« Mit den Vorschlägen der AfD zur Apothekenreform habe man sich nicht im Einzelnen auseinandergesetzt, da diese noch nicht vorgelegen hätten.
Und auf die Frage nach einer Abgrenzung zwischen fachlicher Zusammenarbeit in einzelnen Themen und politischer Nähe verweist die FA auf die eigene Satzung: Zweck des Vereins sei »die Wahrung und Förderung der beruflichen, öffentlichen, gesellschaftlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Interessen der inhabergeführten unabhängigen Apotheken«. Dieser Zweck werde insbesondere erreicht »durch Zusammenwirkung mit allen gesellschaftlichen und politisch relevanten Kräften und Organisationen«.
Die FA versteht sich als »parteipolitisch neutral«, betont aber, »auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung« zu stehen und für diese einzutreten.
AfD-Gesundheitssprecher Martin Sichert beantwortete auf PZ-Nachfrage nicht, warum seine Fraktion ausgerechnet Hänel eingeladen habe, sondern fragte zurück: »Welche Fragen kann Frau Hänel als Vorsitzende der Freien Apothekerschaft nicht beantworten, die die anderen Verbände beantworten können?« Je breiter die Sachverständigen aufgestellt seien, umso besser sei die Informationsmöglichkeit der Abgeordneten.
Inhaltlich ist die AfD-Fraktion nur teilweise auf Seiten der Apotheken. Kritisiert werden am ApoVWG-Entwurf die fehlende Honoraranpassung sowie die geplante PTA-Vertretungsregelung. Doch von neuen Aufgaben für die Apotheken halten die Rechtspopulisten offenbar nicht viel, sondern kritisieren die Aufweichung der Abgrenzung von ärztlichen Aufgaben.
Gleichwohl versucht die AfD, die Apotheken für ihre Zwecke zu nutzen. Ungefragt wurde im bayerischen Kommunalwahlkampf das Apotheken-A auf einem Wahlplakat genutzt. Der Apothekerverband prüfte sofort, ob sich diese Nutzung unterbinden ließ, was sich aber offenbar aufgrund der fehlenden Wettbewerbsrelevanz als schwierig gestaltete.
Die Einladung der AfD zur Anhörung wird jedenfalls von der FA nun also doch ausgeschlagen. Inhaltlich dürfte sich die FA bei der Anhörung dennoch gut vertreten fühlen. Denn die Kritikpunkte des Vereins am Gesetzesentwurf decken sich weitestgehend mit denen der ABDA: höheres Honorar und Dynamisierung, keine PTA-Vertretung oder Erleichterungen für Zweigapotheken, keine Nullretaxationen und keine Teilmengenabrechnung in der Rezeptur. Außerdem wünscht sich die FA, dass die sogenannte »Länderliste« des Bundesgesundheitsministeriums zum Versandhandel aus dem EU-Ausland gestrichen wird.
Von der Unionsfraktion wurden Thomas Rochell und Marc Raddatz als Einzelsachverständige zur Anhörung eingeladen. Das Büro der Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt ließ die PZ wissen, dass Rochell aufgrund seiner Funktion als Arbeitgebervertreter eingeladen worden sei. Der AVWL-Chef ist auch Vorsitzender des Arbeitgeberverbands der deutschen Apotheker (ADA), die mit der Gewerkschaft Adexa über die Tarifverträge verhandelt. In den vergangenen Wochen und Monaten gab es zwischen ihm und Fraktionsvertretern, vor allem Borchardt, einen regen Austausch.
Rochell selbst zeigt sich gegenüber der PZ gespannt auf die Fragen der Ausschussmitglieder. Er möchte sich, falls ihm die Möglichkeit gegeben wird, gern zur Entwicklung der Tariflöhne äußern, zu den Auswirkungen der Mindestlohnerhöhungen und zur Kostenseite einer PTA-Vertretung.
Von der Grünen-Fraktion wurde als Anhörungsperson Iris an der Heiden (IGES Institut GmbH) eingeladen. Die PZ wollte von der Grünen-Apothekenberichterstatterin Paula Piechotta wissen, ob dabei an der Heidens Beteiligung am umstrittenen »2hm«-Gutachten aus dem Jahr 2017 eine Rolle gespielt hat und ob dieses Gutachten in den aktuellen Reformplänen Berücksichtigung finden soll. Das Büro Piechotta bestätigte die Einladung, verwies aber ansonsten auf den Termin am 4. März.
Der Hattinger Rechtsanwalt Marc Raddatz steht auf der Liste der von der Unionsfraktion Benannten. Die Initiative kam von Stephan Pilsinger (CSU). Dem Unions-Apothekenberichterstatter ist Raddatz von einem Gespräch bekannt; man habe dabei festgestellt, dass man ähnliche Ziele, nämlich die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, verfolge, erklärte das Büro Pilsinger. Raddatz engagiert sich privat in der »Initiative Vor-Ort-Apotheken«. Im Apotheken-Protestjahr 2023 startete er die Petition »Perspektive für die Apotheke vor Ort - Streik Jetzt!«, die sich ans BMG und an die ABDA richtete. Die Petition sammelte 1343 Unterschriften.