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Arzneimittel in der Schwangerschaft
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Gut informieren, Ängste nehmen

Mit einer Schwangerschaft werden aus einer Patientin zwei – damit müssen auch Apotheker in der Beratung für zwei mitdenken. Warum man den Beipackzettel vergessen sollte und worauf es bei der Beratung ankommt.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 28.09.2026  12:10 Uhr

Erst kürzlich zeigte eine neue Studie, dass Paracetamol während der Schwangerschaft die Fortpflanzungsorgane weiblicher Nachkommen beeinflussen kann. Die Ergebnisse gingen durch die Medien. »Auch Ihre Kundinnen lesen das. Sie müssen es einschätzen können und informieren, ohne Ängste zu generieren«, sagte Dr. Katja Renner, Apothekerin aus Wassenberg, vergangene Woche beim gemeinsamen Fortbildungskongress der Apothekerkammern Niedersachsen und Westfalen-Lippe auf Langeoog. Auch ein Blick in den Beipackzettel verunsichert oft mehr, als dass er hilft.

Eine verlässliche Quelle ist die Datenbank Embryotox. Hier steht die Ampel weiterhin auf Grün: »Bei medikamentös behandlungspflichtigen Schmerzen gehört Paracetamol in jeder Phase der Schwangerschaft zu den Analgetika der Wahl.« Gleiches gilt für Fieber. Im ersten und zweiten Trimenon (nicht im dritten) kann Ibuprofen eine Alternative sein.

Fast jede Schwangere hat Fragen zu Arzneimitteln

80 bis 90 Prozent der Schwangeren nehmen mindestens ein Arzneimittel ein, rezeptpflichtig oder in der Selbstmedikation. »Die Frage lautet nicht, ob, sondern welches, zu welchem Zeitpunkt und wie sie dazu beraten wird«, so Renner. Und was schon grundsätzlich gilt, gilt in der Schwangerschaft erst recht: »so wenig wie möglich, so viel wie nötig«.

Typische Beschwerden, die mit einer Schwangerschaft einhergehen, wie Übelkeit und Sodbrennen oder häufige banale Erkrankungen wie Erkältungen, können oft in der Selbstmedikation behandelt werden. Dabei sollte man zuerst zu nicht medikamentösen Maßnahmen raten. Für Apothekenteams ist wichtig, die Grenzen der Selbstmedikation sicher zu erkennen. Zudem sollten Schwangere jedes Arznei- und auch Nahrungsergänzungsmittel, das sie anwenden, auch ihrem Gynäkologen nennen.

Renner empfiehlt fünf Fragen für die Entscheidungsfindung zu einer Medikamenteneinnahme:

  1. In welcher Schwangerschaftswoche (SSW) sind Sie? Denn das Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) entscheidet über Risiko und Auswahl.
  2. Was ist das Problem – seit wann und  wie stark? Dauer und Intensität entscheiden mit darüber, ob eine Selbstmedikation möglich ist oder die Frau zum Arzt sollte.
  3. Was haben Sie schon versucht? Gegebenenfalls kann man zunächst nicht medikamentöse Maßnahmen und (sichere) Hausmittel empfehlen.
  4. Was nehmen Sie sonst noch ein? Neben der Dauermedikation sollte man hier auch nach Supplementen, Phytopharmaka und Tees fragen und auf Dosierungen achten.
  5. Wer betreut Sie? Wann steht der nächste Termin beim Arzt oder der Hebamme an?

Auch eine Nicht-Behandlung kann schaden

Grundsätzlich gilt es während einer Schwangerschaft, eine besonders sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung durchzuführen. »Wir müssen dabei nicht nur bedenken, ob es das Richtige in dieser Indikation für die Frau ist, sondern auch für das Kind«, so Renner. Eine Nicht-Therapie kann gegebenenfalls ebenso Mutter und/oder Kind schaden.

Dazu hatte die Referentin ein Patientinnenbeispiel dabei: Eine Frau in der neunten Schwangerschaftswoche hat einen Migräneanfall. Triptane sind in dieser Situation kontraindiziert. Der Beipackzettel sagt: »in der Schwangerschaft nicht anwenden«, also versucht die Patientin, es auszuhalten, kann aber nicht trinken, nicht essen, kaum schlafen und landet schließlich mit einer Exsikkose in der Notaufnahme. »Das Risiko war nicht das Arzneimittel. Es war die fehlende Beratung«, betont Renner. Gerade bei einfacheren Erkrankungen lässt sich in der Regel eine Alternative finden.

Ein anderer Fall: Eine schwangere Grundschullehrerin ist schwere Asthmatikerin. Sie hat nun Bedenken wegen des Corticoids, das sie inhalieren muss, und fragt nach einer homöopathischen Alternative. »Das muss man ernst nehmen. Es ist schließlich die Sorge um das Kind, und man will alles richtig machen«, so Renner. »Dazu gehört aber auch, dass die Patientin gut Luft bekommt, auch für die Sauerstoffversorgung des Kindes.« Das könne man ihr genau so erklären und gegebenenfalls auch noch die entsprechende Embryotox-Information ausdrucken und mitgeben.

Und auch in der Stillzeit lasse sich für fast jede Indikation eine Therapie finden, die das Weiterstillen erlaubt. Hier sollte man nach Stillrhythmus und Alter des Kindes fragen, die Exposition des Säuglings minimieren und auf Symptome wie Trinkschwäche, Unruhe und Sedierung achten.

Bessere Quellen als den Beipackzettel nutzen

Vom Beipackzettel sollte man sich nicht verunsichern lassen, wenn Arzt oder Apotheker eine entsprechende Empfehlung abgegeben haben. Die Formulierung »Darf in der Schwangerschaft nicht

angewendet werden« bedeute meist nur, dass der Hersteller keine Zulassungsstudien an Schwangeren durchgeführt hat. »Es liegen keine ausreichenden Daten vor« sei nur eine Aussage über die Datenlage, nicht über ein nachgewiesenes Risiko.

Embryotox spricht dagegen von einem »Mittel der Wahl« für die Substanz mit der größten dokumentierten Anwendungserfahrung – »das ist die relevante Information«, betonte Renner.

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