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Arzneimittel in der Schwangerschaft
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Gut informieren, Ängste nehmen

Mit einer Schwangerschaft werden aus einer Patientin zwei – damit müssen auch Apotheker in der Beratung für zwei mitdenken. Warum man den Beipackzettel vergessen sollte und worauf es bei der Beratung ankommt.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 28.09.2026  12:10 Uhr
Auch eine Nicht-Behandlung kann schaden

Auch eine Nicht-Behandlung kann schaden

Grundsätzlich gilt es während einer Schwangerschaft, eine besonders sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung durchzuführen. »Wir müssen dabei nicht nur bedenken, ob es das Richtige in dieser Indikation für die Frau ist, sondern auch für das Kind«, so Renner. Eine Nicht-Therapie kann gegebenenfalls ebenso Mutter und/oder Kind schaden.

Dazu hatte die Referentin ein Patientinnenbeispiel dabei: Eine Frau in der neunten Schwangerschaftswoche hat einen Migräneanfall. Triptane sind in dieser Situation kontraindiziert. Der Beipackzettel sagt: »in der Schwangerschaft nicht anwenden«, also versucht die Patientin, es auszuhalten, kann aber nicht trinken, nicht essen, kaum schlafen und landet schließlich mit einer Exsikkose in der Notaufnahme. »Das Risiko war nicht das Arzneimittel. Es war die fehlende Beratung«, betont Renner. Gerade bei einfacheren Erkrankungen lässt sich in der Regel eine Alternative finden.

Ein anderer Fall: Eine schwangere Grundschullehrerin ist schwere Asthmatikerin. Sie hat nun Bedenken wegen des Corticoids, das sie inhalieren muss, und fragt nach einer homöopathischen Alternative. »Das muss man ernst nehmen. Es ist schließlich die Sorge um das Kind, und man will alles richtig machen«, so Renner. »Dazu gehört aber auch, dass die Patientin gut Luft bekommt, auch für die Sauerstoffversorgung des Kindes.« Das könne man ihr genau so erklären und gegebenenfalls auch noch die entsprechende Embryotox-Information ausdrucken und mitgeben.

Und auch in der Stillzeit lasse sich für fast jede Indikation eine Therapie finden, die das Weiterstillen erlaubt. Hier sollte man nach Stillrhythmus und Alter des Kindes fragen, die Exposition des Säuglings minimieren und auf Symptome wie Trinkschwäche, Unruhe und Sedierung achten.

Bessere Quellen als den Beipackzettel nutzen

Vom Beipackzettel sollte man sich nicht verunsichern lassen, wenn Arzt oder Apotheker eine entsprechende Empfehlung abgegeben haben. Die Formulierung »Darf in der Schwangerschaft nicht

angewendet werden« bedeute meist nur, dass der Hersteller keine Zulassungsstudien an Schwangeren durchgeführt hat. »Es liegen keine ausreichenden Daten vor« sei nur eine Aussage über die Datenlage, nicht über ein nachgewiesenes Risiko.

Embryotox spricht dagegen von einem »Mittel der Wahl« für die Substanz mit der größten dokumentierten Anwendungserfahrung – »das ist die relevante Information«, betonte Renner.

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