Möglicherweise. Am besten nimmt man dafür Kontakt zu seiner Krankenkasse auf. Die Kassen können nämlich auf freiwilliger Basis die Kosten für Zweitmeinungen zu anderen Eingriffen übernehmen – etwa, wenn man die Diagnose Krebs bekommen hat.
Die Kassen kooperieren für solche Zweitmeinungen teilweise mit Onlineportalen oder vermitteln eigene Spezialisten. Unter Umständen können Zweitmeinungen, die man auf diesen Wegen erhält, aber von Geschäftsinteressen beeinflusst sein, warnt die Verbraucherzentrale.
So können die kooperierenden Portale und Gutachter dazu neigen, per se von teuren Eingriffen abzuraten. Die Verbraucherschützer raten daher: gezielt bei der Kasse nachfragen, warum die Gutachter zur Beurteilung dieser speziellen Behandlung besonders qualifiziert sind.
Untersuchungen werden in aller Regel nicht durchgeführt. Arzt oder Ärztin stützt sich für die Einschätzung auf die Befunde, Untersuchungsergebnisse und Laborwerte, die bereits vorhanden sind.
Als Patient sollte man also dafür sorgen, dass diese Dokumente vorliegen. Etwa, indem man sie bei der ersten Arztpraxis anfordert und mitbringt – oder sicherstellt, dass sie in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt sind.
Man kann den Zweitmeinungsarzt am Ende übrigens bitten, die Einschätzung schriftlich zusammenzufassen. Der letzte Schritt liegt dann bei Patient oder Patientin: eine Entscheidung für oder gegen die OP treffen. Möchte man auf den Eingriff verzichten, kann man einen bereits vereinbarten Termin wieder absagen, so die Verbraucherzentrale.