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Kammer Niedersachsen

Grünes Licht für neue Alterssicherungsordnung

Seit Anfang Juli ist die Altersversorgung der Apothekerschaft in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt neu geregelt. Zu dem Termin trat ein  Staatsvertrag zwischen den Bundesländern in Kraft, der eine Änderung des Abkommens über die Altersversorgung des Berufsstandes vorsieht. Mit großer Mehrheit segnete die Kammer Niedersachsen am gestrigen Mittwoch die Neufassung der Alterssicherungsordnung (ASO) der Apothekerversorgung Niedersachsen ab.
Christiane Berg
22.07.2021  14:30 Uhr

Gemäß dieser neuen Ordnung wird künftig statt der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachen eine Delegiertenversammlung als Gremium bestehend aus Vertretern der Kammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt über die Belange der Altersversorgung beschließen. Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung orientiert sich an der Mitgliederstärke im jeweiligen Versorgungswerk, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 mit 6169 in Niedersachsen, 2853 in Hamburg und 1942 in Sachsen-Anhalt beziffert wurde. Niedersachsen wird somit zukünftig in der laut Staatsvertrag 30 Mitglieder umfassenden Delegiertenversammlung durch 17, Hamburg durch acht und Sachsen-Anhalt durch sechs Repräsentanten vertreten sein.

Ob Satzungsänderungen, Wahl, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss beziehungsweise Entgegennahme des Lageberichts und der Feststellung des Jahresabschlusses oder aber Änderung der Versorgungsleistungen, sprich: jährliche Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages beziehungsweise Anpassung der laufenden Renten: »Die neue Delegiertenversammlung wird die Aufgaben der Kammerversammlung Niedersachsen übernehmen«, hatte zuvor Dr. Marion Eickhoff deutlich gemacht.

Die juristische Geschäftsführerin der Apothekerkammer Niedersachsen zeigte auf, dass die jeweiligen Delegierten in den entsprechenden Kammerversammlungen gewählt werden. Voraussetzung für die Wahl sei die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Ein Mandat in der Kammerversammlung per se sei nicht erforderlich.

Die Wahl der Delegierten in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sei für den Herbst dieses Jahres geplant. Die Delegiertenversammlung werde sich im ersten Quartal 2022 konstituieren. »Mit der Neufassung der ASO wird das Demokratieniveau erhöht, indem die Mitglieder aus Hamburg und Sachsen-Anhalt in der Delegiertenversammlung mitbestimmen können und in grundlegende Entscheidungen eingebunden werden«, sagte Eickhoff.

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