Grünes Licht für neue Alterssicherungsordnung |
Künftig ist die Alterssicherung für Apothekerinnen und Apotheker in Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt etwas anders geregelt, unter anderem soll in Niedersachsen statt der Kammer- eine Delegiertenversammlung über Belange zu dem Thema entscheiden. / Foto: Adobe Stock / magele-picture
Gemäß dieser neuen Ordnung wird künftig statt der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachen eine Delegiertenversammlung als Gremium bestehend aus Vertretern der Kammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt über die Belange der Altersversorgung beschließen. Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung orientiert sich an der Mitgliederstärke im jeweiligen Versorgungswerk, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 mit 6169 in Niedersachsen, 2853 in Hamburg und 1942 in Sachsen-Anhalt beziffert wurde. Niedersachsen wird somit zukünftig in der laut Staatsvertrag 30 Mitglieder umfassenden Delegiertenversammlung durch 17, Hamburg durch acht und Sachsen-Anhalt durch sechs Repräsentanten vertreten sein.
Ob Satzungsänderungen, Wahl, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss beziehungsweise Entgegennahme des Lageberichts und der Feststellung des Jahresabschlusses oder aber Änderung der Versorgungsleistungen, sprich: jährliche Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages beziehungsweise Anpassung der laufenden Renten: »Die neue Delegiertenversammlung wird die Aufgaben der Kammerversammlung Niedersachsen übernehmen«, hatte zuvor Dr. Marion Eickhoff deutlich gemacht.
Die juristische Geschäftsführerin der Apothekerkammer Niedersachsen zeigte auf, dass die jeweiligen Delegierten in den entsprechenden Kammerversammlungen gewählt werden. Voraussetzung für die Wahl sei die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Ein Mandat in der Kammerversammlung per se sei nicht erforderlich.
Die Wahl der Delegierten in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sei für den Herbst dieses Jahres geplant. Die Delegiertenversammlung werde sich im ersten Quartal 2022 konstituieren. »Mit der Neufassung der ASO wird das Demokratieniveau erhöht, indem die Mitglieder aus Hamburg und Sachsen-Anhalt in der Delegiertenversammlung mitbestimmen können und in grundlegende Entscheidungen eingebunden werden«, sagte Eickhoff.