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Kammer Niedersachsen

Grünes Licht für neue Alterssicherungsordnung

Seit Anfang Juli ist die Altersversorgung der Apothekerschaft in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt neu geregelt. Zu dem Termin trat ein  Staatsvertrag zwischen den Bundesländern in Kraft, der eine Änderung des Abkommens über die Altersversorgung des Berufsstandes vorsieht. Mit großer Mehrheit segnete die Kammer Niedersachsen am gestrigen Mittwoch die Neufassung der Alterssicherungsordnung (ASO) der Apothekerversorgung Niedersachsen ab.
Christiane Berg
22.07.2021  14:30 Uhr
Funktionierende Selbstverwaltung mit engagierten Mandatsträgern

Funktionierende Selbstverwaltung mit engagierten Mandatsträgern

»Wir haben ein Votum und somit die neue Alterssicherungsordnung auf den Weg gebracht«, zeigte sich Kammerpräsidentin Cathrin Burs nach der Beschlussfassung bei der Kammerversammlung erfreut. »Gemeinsam haben wir heute einen langjährigen Prozess zu einem erfolgreichen Ende führen können«, unterstrich auch der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Hans-Georg Möller. Er erinnerte an den Ausgangspunkt der Tätigkeit aller berufsständischen Versorgungswerke aufgrund der politischen Entscheidung im Rahmen der großen Rentenreform 1957, nach der die Angehörigen freier Berufe ihre Altersversorgung in eigener Verantwortung, sprich: selbst in die Hand nehmen sollen, da sie der gesellschaftlichen Solidarität nicht bedürften.

»Selbst«, so Möller, könne bedeuten, individuell durch Vermögensbildung und Versicherungsverträge oder auch durch die Verpachtung oder den Verkauf der Apotheke beziehungsweise Praxis tätig zu werden. »Selbst« könne aber auch ein Pflichtsystem kollektiver Daseinsvorsorge bedeuten, wie es durch die Versorgungswerke gegeben sei. In diesem Fall finanziere das Mitglied mit seinem Beitrag die eigene, dann später ausgezahlte Rente. Die Versorgung fuße somit nicht auf einem Generationenvertrag und sei damit »demografieresistent«.

Es sei die enge Anbindung an ihre jeweiligen Berufsstände und eine funktionierende Selbstverwaltung mit engagierten Mandatsträgern im Ehren- und professionellen Mitarbeitern im Hauptamt, die schließlich zur Basis des Erfolgs der kapitalgedeckten Versorgungswerke geworden sei.

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