| Ev Tebroke |
| 06.07.2026 13:45 Uhr |
Zuletzt war Gesund.de dem Vorwurf ausgesetzt gewesen, seine hohen Umsatzzahlen durch E-Privatrezepte zu schönen, die es durch die Kooperation mit der Telemedizin-Plattform Zava erhält. Wettbewerber IhreApotheken.de (Ia.de) hat gegen diese Praxis vor dem Landgericht Köln geklagt.
Die Plattform fördere durch ihre Kooperation mit Zava rechtswidrige Praktiken und verschaffe sich mit geschönten Rx-Zahlen einen ungerechtfertigten Vorteil. Denn seinerzeit hatte Gesund.de mit den hohen Umsatzzahlen geworben und Apotheken aufgefordert, sich der Plattform anzuschließen.
Gesund.de wiederum wies die Vorwürfe zurück. Der mit den Zava-Rezepten erzielte Rx-Umsatz mache nur einen geringen Anteil aus; die beanstandete Irreführung der Rezipienten sei also rein mengenmäßig nicht möglich. Zudem seien die über Zava generierten Rx-Umsätze rechtmäßig erzielt worden, argumentierte der Plattformanbieter. Auch in der Kooperation mit Zava bestehe kein Problem: Die Zava-Rezepte selbst wiesen keinen formellen Mangel auf, seien rechtlich zulässig und würden auch nicht durch Zava-Werbung rechtswidrig.