Genesenenstatus soll wieder gesetzlich geregelt werden |
Der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat gemeinsam mit dem Vorsitzendenden der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU, links) und Berlins regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) die Ergebnisse der Konferenz am Mittwoch vorgestellt. / Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS
Ab dem 20. März soll ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben. »Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten«, sagte Scholz. Er sprach von einem »ganz besonderen Tag« in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.
Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.
Die Bund-Länder-Runde hat sich zudem darauf geeinigt, dass künftig die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erneut geändert werden soll. Zu großer Verwirrung hatte die letzte Überarbeitung der Verordnung gesorgt, die dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erlaubt hatte, über Kriterien etwa bei der Anzahl benötigter Impfungen oder der Gültigkeitsdauer von Genesenenzertifikaten alleine zu entscheiden. Das RKI entschied kurz darauf ohne vorherige Ankündigung, den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate zu verkürzen, ist aber inzwischen wieder etwas zurückgerudert: Die drei Monate gelten nur für Ungeimpfte. Diese Überarbeitung der Verordnung soll nun entfallen, heißt es in dem Beschluss, der der PZ vorliegt. Die Regelungen zum Genesenenstatus sollen künftig wieder im geordneten Verfahren der Rechtssetzung erfolgen, erklärte auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch. Dabei sollen die Rechte der Länder gewahrt bleiben. Einen entsprechenden Vorstoß hatte auch der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am heutigen Mittwoch geäußert.
Die in der Corona-Krise eingeführten Beschränkungen für private Treffen sollen weiter in einem ersten Schritt für Geimpfte und Genesene wegfallen. Künftig dürfen sich wieder beliebig viele von ihnen treffen, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Bund und Ländern vom Mittwoch hervorgeht. Zudem entfällt die 2G-Zugangesbeschränkung im Einzelhandel. Ab dem 4. März soll für den Zugang zur Gastronomie zudem wieder die 3G-Regel gelten und Diskotheken und Clubs können für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung geöffnet werden.
Im Beschluss heißt es zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) frühzeitig die Lieferung des oralen Therapeutikums Paxlovid® verhandelt hat. Dies soll den an Covid-19 erkrankten Personen die bestmögliche Behandlung ermöglichen. Studienergebnisse hatten gezeigt, dass das antivirale Medikament sehr gut auch gegen die Omikron-Variante wirkt. Die Apotheken wurden schon vor einigen Wochen beauftragt, die Covid-19-Therapeutika gesondert an die Patienten abzugeben, in der Regel werden hierfür Botendienste verordnet.
Und: Die Länder bitten die Bundesregierung eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus zu entwickeln und die Testverordnung entsprechend zu verlängern. Derzeit läuft die Testverordnung am 31. März 2022 außer Kraft. In dieser ist etwa der Anspruch und die Vergütung der kostenlosen Bürgertests sowie die Übernahme der Kosten von PCR und PoC-NAT-Tests geregelt.
Am Ziel einer verpflichtenden Covid-19-Impfung hält Scholz fest. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. «Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.» Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten. Mittlerweile liegen aber vier verschiedene Anträge und Gesetzentwürfe zu möglichen Impfpflichten vor. Auch für die Zeit nach dem Auslaufen der weitreichenden Corona-Regeln am 20. März fordern die Bundesländer eine Rechtsgrundlage für Corona-Basisschutzmaßnahmen. »Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden«, sagte Wüst.
Das Land befinde sich zwar in einer neuen Phase der Pandemie, sagte Wüst, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. «Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, dann laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus.» Die Pandemie richte sich aber nicht nach dem Kalender. Es dürften daher nicht alle Maßnahmen über Bord geworfen werden. «Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern.» Dazu gehörten die Maskenpflicht, Hygiene-Konzepte, Tests und Abstandsregeln.
Die MPK hat zudem erklärt, dass sie erneut am 17. März 2022 zusammenkommen werde, um über das weitere Infektionsgeschehen zu beraten.
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