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Heilberufsausweis/Institutionskarten

Gematik versorgt EU-Versender mit TI-Karten

Ab Januar 2022 sollen Arzneimittel-Verordnungen nur noch über das künftige E-Rezept-System abgewickelt werden. Dazu benötigen sowohl Ärzte als auch Apotheker nicht nur Konnektoren und Kartenlesegeräte, sondern auch Heilberufsausweise und Institutionskarten. Damit sich auch die EU-Versender am E-Rezept-System beteiligen können, werden sie nun direkt von der Gematik mit diesen Karten versorgt.
Benjamin Rohrer
03.03.2021  14:30 Uhr

Die Vorbereitungen für das flächendeckende E-Rezept-System laufen auf Hochtouren. Bis Ende Juni dieses Jahres muss die Gematik alle nötigen Komponenten für die digitalen Verordnungen zur Verfügung stellen – dazu gehören unter anderem der Fachdienst, der gerade von IBM Deutschland (in Zusammenarbeit mit der Zur Rose-Tochter E-Health-Tec) entwickelt wird und auch die Handy-App, mit der die Patienten die digitalen Verordnungen an die Apotheke ihrer Wahl weiterleiten kann.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Anwendung des E-Rezepts ist allerdings, dass alle Praxen und Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind. Die Frist für die TI-Anbindung der Apotheker lief im vergangenen September ab. Zur Anbindung brauchen die Apotheker nicht nur die Konnektoren und Kartenlesegeräte, sondern auch zwei verschiedene Karten. Erstens benötigen die Pharmazeuten (und auch die Mediziner) einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), der sie innerhalb der TI als Heilberufler authentifiziert. Zweitens benötigt jede Apotheke als Institution eine Institutionskarte (SMC-B), die die Apotheke als Einrichtung in der TI authentifiziert. Laut Gesetz sind die Kammern damit beauftragt, beide Karten an die Heilberufler und Apothekeninhaber auszugeben.

Wie kommen die EU-Versender an Heilberufsausweise?

Bei EU-Versandhändlern ist das nicht so leicht möglich – schließlich sind Doc Morris & Co. weder eine Apotheke nach deutschem Recht* noch sind sie in Deutschland ansässig. Über die Apothekerkammern werden die EU-Versender also nicht mit den benötigten Karten versorgt. Schon länger war bekannt, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) oder die Gematik selbst um die Ausgabe der Karten an die EU-Versender kümmern wollen. Nun wird es konkret: Die Gematik teilte am heutigen Mittwoch mit, dass sie fortan selbst Herausgeber der TI-Karten ist.

Für Anwendergruppen, die nicht durch Standesorganisationen versorgt werden, werde man ab sofort die »Eintrittskarten« für die TI ausgeben, heißt es in der Gematik-Mitteilung. »Das sind beispielsweise die im EU-Ausland ansässigen Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker oder auch die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr«, heißt es weiter. Die EU-Versender werden laut Mitteilung als erste versorgt, damit sie bis Mitte dieses Jahres startklar für das E-Rezept seien.

Die Gematik erklärt ferner, dass im Rahmen eines Vergabeverfahrens die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, als Dienstleister mit der Ausgabe der Karten und dem Betrieb beauftragt worden sei. Florian Hartge, COO der Gematik, betonte: »Mit dieser Beauftragung steuern wir das letzte Teil des Puzzles bei und stellen damit sicher, dass alle Nutzergruppen an der Digitalisierung teilhaben können.«

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