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Antibiotic Stewardship
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Gegen Resistenzen ankämpfen

Antibiotika werden zu häufig und oft zu ­lange eingesetzt – und mitunter sogar ohne richtige Indikation. Zunehmende Resistenzbildung bei Bakterien ist die Antwort. Doch es gibt zu wenig ernsthafte Bemühungen, die Verordnung zu rationalisieren. Ein wichtiger Ansatz sind Antibiotic-Stewardship-Maßnahmen, an denen Apotheker maßgeblich mitarbeiten.
AutorEdith Bennack
Datum 02.02.2020  08:00 Uhr

Gegenseitige Akzeptanz fördern

Keinesfalls kann und darf der Apotheker die Verschreibung des Arztes vor dem Patienten in Zweifel ziehen. Das gefährdet die Compliance. Außerdem überschreitet der Apotheker damit ­seine Kompetenzen, da er ja keine ­Diagnostik getätigt hat.

So bleibt nur der Versuch, mit dem Arzt zusammen zu überlegen, wie man die Therapie im Sinne des Patienten suffizienter gestalten kann. Hier würden gemeinsame Fortbildungen sicher helfen, fördern sie doch die gegenseitige Akzeptanz. Ein Beispiel sind die von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) oder anderen Institutionen angebotenen ABS-Kurse.

Auch muss sich der Apotheker immer bewusst sein, dass er mit einer Empfehlung, die der des Arztes zuwiderläuft, gefährliches Terrain betritt. Hier hat es der Apotheker im Krankenhaus häufig deutlich leichter, denn er kann den Patienten sehen, seine Laborwerte über das Krankenhaus-Informationssystem abrufen und mit dem Arzt gemeinsam überlegen, welche Therapie die beste ist. Auch das Steuerungselement der »Sonderanforderung« ist im Krankenhaus hilfreich. Hier kann bei der Stationsbestellung festgelegt werden, dass bestimmte Antibiotika nur von Oberärzten freigegeben werden können. Bei einer solchen Anforderung kann der Apotheker nachforschen, ob es einen mikrobiologischen Erregernachweis gibt, und in den direkten ­Dialog mit dem Arzt treten. Unter ­Umständen kann er die Therapie mit ­beeinflussen.

Auch die Zahl der Clostridioides-­difficile-Infektionen lässt sich im Krankenhaus herausfinden. Zu diesen im schlimmsten Fall lebensbedrohlichen schwersten Durchfallerkrankungen kann es schon nach einmaliger Gabe eines Antibiotikums kommen. Außerhalb des Krankenhauses ist es schwierig bis unmöglich, diese Kausalität ­herzustellen.

Fazit

Bis heute gibt es zu wenig ernsthafte Bemühungen, die Antibiotika-Verordnungen zu rationalisieren. Das ist aber vor dem Hintergrund einer relativ leeren Antibiotika-Pipeline und einer sehr angespannten Resistenzsituation, vor allem in osteuropäischen und asiatischen Ländern, zwingend notwendig. Resistente Bakterien kennen keine Landesgrenzen und gelangen auf vielfältigen Wegen auch in unsere Regionen und Krankenhäuser.

Verbessert werden müssen die Anstrengungen vor allem im ambulanten Sektor, in dem Antibiotic-Stewardship-Maßnahmen nicht zwingend vorgeschrieben sind. Gleichwohl ist die kompetente Begleitung jeder Antibiose auch eine pharmazeutische Aufgabe.

Krankenhausapotheker haben hier oft bessere Möglichkeiten, mit den verordnenden Ärzten zu diskutieren und diese zum Beispiel auf die korrekte ­perioperative Prophylaxe oder Schmalspektrum-Antibiotika hinzuweisen. Offizinapothekern bleibt oft nur der Weg, Patienten zu informieren, bei welchen Indikationen Antibiotika überhaupt angezeigt sind. Ebenso können sie sie über Nutzen und Risiken dieser Wirkstoffe aufklären, Wechselwirkungen überprüfen und sie vor einer eigenmächtigen Einnahme warnen. Gerade Reisende sollten wissen, dass sie im Ausland keine (verschreibungsfreien) Antibiotika kaufen und zu Hause für den »Bedarfsfall« einlagern sollten.

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