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Covid-19-Testzertifikat
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Für Bürgertests künftig EU-Liste beachten

Viele testende Apotheken sind bereits an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen. Bis zum 1. August müssen alle Teststellen für die Anbindung zumindest registriert sein. Zudem gibt es bei der Auswahl der Tests einiges zu beachten. Denn für das Covid-19-Testzertifikat müssen Tests von einer EU-weit anerkannten Liste verwendet werden.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 26.07.2021  16:32 Uhr

Per E-Mail für CWA-Anbindung registrieren

Für die Apotheken ist nun folgendes zu tun: Zunächst ist, falls noch nicht geschehen, eine Registrierungsanfrage bis zum 1. August über die folgende E-Mail-Adresse registrierung.labore.pandemietest(at)t-systems.com zu senden. Dies entfällt für Apotheken, die etwa über ein Terminbuchungssystem bereits an die CWA angeschlossen sind. Bei Rückfragen zur Registrierung und zur Bedienung des Schnelltestportals können Apotheken sich von montags bis sonntags 6 Uhr bis 20 Uhr unter der Hotline von T-Systems +49 620 22743730 zudem telefonisch melden.

Weiter ist zu überprüfen, welche Tests in der Apotheke derzeit auf Lager sind und für die Bürgertests genutzt werden. Diese sind mit der EU-Liste abzugleichen. Sollte der Test auf der EU-Liste zu finden sein, so können diese problemlos weitergenutzt werden. Sollten die Tests allerdings nicht gelistet sein, empfiehlt es sich entsprechend Tests der EU-Liste künftig einzukaufen, um sie für Personen, die ein digitales Testzertifikat über die CWA wünschen, anbieten zu können.

Wie die Anbindung an die CWA und die Bedienung des Schnelltestportals funktioniert, hat T-Systems in einem aktuellen Video nochmal erläutert.

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