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Teratogene Arzneimittel

Frauen frühzeitig beraten

Die Patientensicherheit rund um die Geburt erfordert eine frühzeitige Überprüfung der Medikation. Darauf weist die ABDA gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit anlässlich des Welttags der Patientensicherheit hin.
ABDA
07.10.2021  11:17 Uhr

Der Welttag der Patientensicherheit widmete sich in diesem Jahr der sicheren und respektvollen Geburt. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) weisen nun auf wichtige Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie von Frauen hin. Problematisch sind Wirkstoffe, die insbesondere in der Frühschwangerschaft zu Fehlbildungen des Ungeborenen führen können. Beide Organisationen sprechen sich für eine bessere Aufklärung von Frauen über diese Wirkstoffe und weitere Präventionsmaßnahmen aus.

Teratogene Wirkstoffe haben das Potenzial, insbesondere in der Frühschwangerschaft zu teilweise schweren Fehlbildungen der ungeborenen Kinder zu führen. Der bekannteste ist Thalidomid, das früher unter dem Namen Contergan vertrieben wurde. Daneben existieren aber noch eine ganze Reihe anderer, weniger bekannter Substanzen, die in unterschiedlicher Stärke teratogene Wirkung haben. Das Problem: Die Schädigung des Ungeborenen kann schon stattfinden, bevor die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß beziehungsweise über Anpassungen ihrer Medikation mit ihrem Hausarzt oder ihrer Gynäkologin spricht. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen für alle Frauen im gebärfähigen Alter erforderlich. Zur Erhöhung der Patientensicherheit wird empfohlen:

»In Deutschland sind zahlreiche Frauen im Alter zwischen 13 und 49 Jahren von der Verordnung teratogener Wirkstoffe betroffen. Besonders bei ungeplanten Schwangerschaften besteht dann das Risiko, dass eine Anpassung der Medikation zu spät erfolgt,« erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. »Wir fordern deshalb, dass Präventionsmaßnahmen, zum Beispiel eine regelmäßige Medikationsanalyse, unabhängig von einer Schwangerschaft Teil des Leistungsangebots sein müssen.«

»Ziel des APS ist, die Fähigkeiten der Menschen zu stärken, zu ihrer eigenen Sicherheit während der Gesundheitsversorgung beizutragen. Dazu gehört im Fall der teratogenen Wirkstoffe vor allem die Aufklärung rund um jede Verordnung und ein entsprechend gestalteter Medikationsplan. Auch die elektronische Patientenakte muss entsprechende Hinweise enthalten,« sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit. »Wir appellieren an alle Beschäftigten im Gesundheitswesen, sich hier zum Schutz des ungeborenen Lebens besonders zu engagieren.«

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