Finanzministerium besteht auf Bonpflicht in Apotheken |
Nach einem DAT-Beschluss gegen die seit 2020 geltende Bonpflicht lehnt das Bundesfinanzministerium nun eine Initiative der Apotheker zur Abschaffung der Pflicht ab. / Foto: imago images/Steinach
Im Januar 2020 sind einige für den Einzelhandel relevante Passagen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in Kraft getreten, das der Bundestag schon 2016 beschlossen hatte. Unter anderem gilt seitdem die sogenannte Bonpflicht: Die Regelung sieht vor, dass alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels elektronischer Kassen aufzeichnen, jedem Kunden einen Kassenzettel ausdrucken müssen – egal, ob er diesen haben möchte oder nicht. Ziel ist es, Steuerbetrügern das Handwerk zu legen.
Den Apothekern war die neue Verpflichtung von vornherein ein Dorn im Auge – in mehreren politischen Gesprächen versuchte die Standesvertretung vor Inkrafttreten der Passagen noch Ausnahmeregelungen zu erwirken – vergebens. Doch das Thema sorgt auch weiterhin für Aufregung in der Apothekerschaft. Erst beim vergangenen Deutschen Apothekertag (DAT) in München beschloss die Hauptversammlung, dass die ABDA sich gegenüber der Politik für eine Abschaffung starkmachen solle. Der DAT stand unter dem Motto »Klimawandel, Pharmazie und Gesundheit« – die Delegierten begründeten ihren Beschluss unter anderem mit dem Papieraufwand, nannten aber auch die Bürokratie als Ablehnungsgrund.
Die ABDA meldete sich daraufhin beim BMF, erläuterte den DAT-Beschluss und wies darauf hin, dass die ohnehin geltende Pflicht für Apotheken, alle Registrierkassen durch zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen zu schützen, einen möglichen Steuerbetrug schon ausreichend verhindere.
Das Antwortschreiben des von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geführten Ministeriums liegt der PZ nun vor. Darin lässt das BMF das Argument der ABDA nicht gelten. Denn: »An der Kasse vorbei getätigte Umsätze können dank dieser Maßnahmen (TSE und Bonpflicht) sofort erkannt werden, da in diesen Fällen kein Beleg ausgegeben und die Transaktion nicht durch die TSE signiert wurde. Die Belegausgabepflicht ist damit unabhängig von der TSE-Pflicht zu sehen, da durch die Belegausgabepflicht die Entdeckungsmöglichkeit steigt. Sie schafft Transparenz.« Das Ministerium erinnert allerdings auch daran, dass alle Maßnahmen bis 2025 evaluiert werden sollen.