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180 Fertigarzneimittel

Festbeträge für drei Monate ausgesetzt

Um die angespannte Lage bei Kindermedikamenten wie Fiebersaft oder Zäpfchen zu entschärfen, sollen die Festbeträge für bestimmte Medikamente mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden.
PZ
10.01.2023  14:00 Uhr

Für insgesamt 180 Fertigarzneimittel sollen die Festbeträge vorübergehend fallen. Dies erklärte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) heute in einer Mitteilung. Konkret geht es um bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen. Betroffen sind demnach 10 Festbetragsgruppen, darunter unter anderem Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen.

Laut des Verbands schafft die geplante Maßnahme die Voraussetzung, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden könne. Die Hersteller sollen durch die Regelung motiviert werden, mehr Ware in den deutschen Markt zu liefern. Im Falle der Kindermedikamente müssen Eltern demnach keine Zusatzkosten befürchten, auch wenn den Kassen dafür höhere Kosten entstehen. 

Laut der Mitteilung des GKV-SV kann die Streichung der Festbeträge sofort umgesetzt werden, weil man die datentechnische Umsetzung in den Apotheken in Kooperation mit den entsprechenden Datenstellen abgestimmt habe.

Eckpunktepapier rüttelt an bisherigem Preisbildungssystem

Im Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Eckpunktepapier als Maßnahme gegen die Engpässe eigentlich angekündigt, dass bestimmte Festbeträge um 50 Prozent angehoben werden sollen. Dass die Festbeträge der betroffenen Arzneimittel nun sogar komplett gestrichen werden, überrascht. Dem Vernehmen nach ist der Kassenverband so vorgegangen, weil eine Anpassung um 50 Prozent ein monatelanges, bürokratisches Verfahren nach sich gezogen hätte. 

Außerdem soll es nach den BMG-Plänen für Medikamente, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern nötig sind, künftig keine Rabattverträge mehr geben und keine Eingruppierungen in künftige Festbetragsgruppen. Eine entsprechende Arzneimittelliste soll demnach der beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Lieferengpass-Beirat erstellen. Für diese Maßnahmen will das Ministerium aber noch einen Referentenentwurf vorstellen.

Der Kassenverband bezweifelt, dass diese Maßnahmen ein langfristig wirksames Mittel sind, um die Engpässe zu vermeiden. In seiner Mitteilung heißt es kommentierend: »Damit verschaffen wir allen Beteiligten Zeit: Der Gesetzgeber muss gesetzliche Vorgaben schaffen, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung strukturell anzugehen. Kurzfristig der Pharmaindustrie höhere Preise zu ermöglichen, stellt keine nachhaltige Lösung dar. Wir warnen vor der Annahme, dass internationale Pharmakonzerne ihre globalen Produktionsstandorte und Lieferprozesse nur ändern, weil gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland künftig mit ihren Krankenkassenbeiträgen höhere Medikamentenpreise bezahlen müssen. Die Pharmaindustrie erhält durch die Aussetzung Zeit, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Die Aussetzung der Festbeträge ist kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung. Wir werden hier genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirkt.«

Und auch die Pharmaindustrie sieht in den nun wirksam werdenen Festbetragsstreichungen keine langfristige Problemlösung. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH), kommentiert: »Als Verband haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass Reformen beim Festbetragssystem nötig sind. In den vergangenen Jahren hat der GKV-Spitzenverband die Festbeträge immer weiter abgesenkt - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung (Lieferengpässe). Dass dieser nun zahlreiche Festbetragsgruppen aussetzt, zeigt, wie reformbedürftig das ganze System ist.«

Apotheken bekommen Pauschale für Lieferengpass-Management

Auch Apotheken sollen mithelfen, die Lage zu entschärfen. Das will die Bundesregierung erreichen, indem die in der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehaltenen Abgaberegeln verstetigt werden. Nach den gelockerten Regeln dürfen Apotheken bei Nicht-Verfügbarkeit auch nicht-rabattierte Arzneimittel abgeben und beispielsweise auseinzeln oder stückeln. Zudem soll es erstmals eine pauschale Vergütung für das Lieferengpass-Management in den Apotheken geben. Vorgesehen sind 50 Cent für »Arzneimittel, für die der Beirat eine versorgungskritische Lage festgestellt hat und für die die Apotheke eine Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt halten muss«, heißt es in den Eckpunkten.

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