Fehlerquellen zwischen Apotheke und Station |
Schätzungen zufolge kommt es bei circa 5 bis 15 Prozent der Krebs-Patienten, die eine Chemotherapie erhalten, zu Fehlern beziehungsweise Missverständnissen bei der Verordnung, Anwendung oder Herstellung von Zytostatika. / Foto: Adobe Stock/Africa Studio
Was war passiert? In einem Krankenhaus ist eine Zytostatika-Zubereitung für den Applikationstag am Vortag von der zuständigen Apotheke hergestellt und gegen Mittag, circa 13 Uhr, mit dem Vermerk »24 Stunden haltbar« an die zuständige Station verschickt worden. Nicht nur die Dauer der Haltbarkeit, sondern auch der Vermerk »Applikation vormittags« war von der Apotheke auf dem Etikett des eingeschweißten Beutels deutlich sichtbar eingetragen worden.
Am Applikationstag um circa 17 Uhr wurde der Bereitschaftsdienst der Apotheke informiert, dass die Zubereitung nicht – wie zunächst vorgesehen – am Vormittag appliziert, sondern erst am Nachmittag aus dem Kühlschrank entnommen wurde. Somit war das Datum der Haltbarkeit abgelaufen. Das Zytostatikum musste von der Apotheke erneut zubereitet werden. Hätte das ärztliche Personal den Beutel nicht kontrolliert, wäre dem Patienten eine verfallene Zubereitung appliziert worden.
»Der Patient kam nicht zu Schaden. Ein Sicherheitsrisiko für ihn konnte durch die sachgerechte Kontrolle vor der Applikation verhindert werden. Diese Maßnahme zur Vermeidung von Medikationsfehlern hat also gegriffen«, zeigt sich die Autorin eines Kommentars zum Fall, Dr. Pamela Reißner, Fachapothekerin für klinische Pharmazie und Mitglied des Fachbeirats CIRSmedical.de, erfreut.
Ganz abgesehen davon, dass durch die erneute Herstellung ein vermeidbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden sei – durch die akut notwendige Neuherstellung sei es mit Sicherheit zu unnötigem Stress sowohl auf der Station als auch in der Apotheke gekommen, der per se die Gefahr der Entstehung weiterer Fehler birgt, warnt die Apothekerin. Der Fallbericht zeige, dass trotz des Mangels an Personal und Arbeitsüberlastung insbesondere Fragen der Organisation der klinischen Prozessabläufe geklärt werden müssen.
Studiengemäß kommt es bei circa 5 bis 15 Prozent der Krebs-Patienten, die eine Chemotherapie erhalten, zu Fehlern beziehungsweise Missverständnissen bei der Verordnung, Anwendung oder Herstellung von Zytostatika. Nicht immer werden diese, wie im vorliegenden Fall, rechtzeitig entdeckt.
Deutlich, so Reißner, werde, dass eine Kontrolle des Beutels unter Berücksichtigung vorher festgelegter Parameter wie Haltbarkeit und Lagertemperatur zukünftig nicht nur direkt vor der Applikation, sondern bereits bei Entgegennahme erfolgen sollte. Seien die Parameter der Applikation und hier also auch möglicher Variationen des Applikationszeitpunktes bekannt, lasse sich bereits vor der Herstellung festlegen, wie die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch kostenneutrale Interventionen gewährleistet werden kann.