FDP will über Pay-for-Performance-Verträge diskutieren |
Cornelia Dölger |
30.10.2020 11:30 Uhr |
Die Bundesregierung zeige, dass sie an neuen Erstattungsmodellen nicht wirklich interessiert sei, kritisiert FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann. Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte hierzu eine Kleine Anfrage gestellt. / Foto: imago images/Political-Moments
»Wir haben viele differenzierte Fragen zu verschiedenen Pay-for-Performance-Modellen gestellt und haben nur eine pauschale Antwort erhalten«, kritisiert Andrew Ullmann, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, auf Anfrage der PZ. Die Bundesregierung zeige damit, dass sie gar nicht an neuen Modellen zur Erstattung hochpreisiger Arzneimittel interessiert sei. »Der Wille zu Innovationen und neuen Lösungen darf nicht an der Eingangstür des Gesundheitsministeriums abgelegt werden«, so Ullmann.
Die FDP-Fraktion hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage um eine Bewertung von Pay-for-Performance-Verträgen, also erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen, gebeten. Solche Modelle basieren auf dem Prinzip, dass eine Vergütung durch die Kassen nur zu leisten ist, wenn der Therapieerfolg einer Behandlung nachgewiesen werden kann. Dadurch würde das finanzielle Risiko zwischen Hersteller und Krankenkassen aufgeteilt – angesichts der hohen Kosten, die die GKV zu tragen habe, sei dies sinnvoll, so die FDP. Immerhin seien die jährlichen Gesamtausgaben der GKV binnen zehn Jahren von 160,94 Milliarden im Jahr 2008 auf 239,37 Milliarden im Jahr 2018 gestiegen. »Ein großer Kostenfaktor sind die Arzneimittelausgaben.«
Gerade hier sei bereits viel Geld eingespart worden – und zwar mit den bestehenden Regelungen, entgegnet die Bundesregierung und verweist auf das seit 2011 geltende Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Das damit etablierte Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung bei Arzneimitteln habe sich bewährt und überdies »allein im Jahr 2019 zu Einsparungen von etwa 3,6 Milliarden Euro geführt« – also deutlich mehr als die ursprünglich prognostizierten zwei Milliarden Euro pro Jahr, rechnet die Bundesregierung vor. Zudem bestünden im deutschen Arzneimittelmarkt bereits erste Ansätze von innovativen Erstattungsmodellen, zum Beispiel könne der GKV-Spitzenverband nach §130b SGB V Kriterien für die Verhandlung erfolgsabhängiger Selektivverträge vereinbaren.
Durchaus bieten erfolgsabhängige Erstattungsmodelle nach Ansicht der Bundesregierung einen Vorteil, weil sie direkt an den klinischen Ergebnissen der Behandlung ansetzen. Dadurch könnten sie leichter eine tatsächlich leistungsgerechte Erstattungshöhe herleiten als das übliche Verfahren, das vor allem auf die statistische Aussagekraft klinischer Daten setze. »Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle bieten somit die Chance, dass sich die finanzielle Belastung der Kostenträger an dem tatsächlichen Mehrwert eines Arzneimittels für den jeweiligen Patienten orientiert«, räumt die Bundesregierung ein.