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Hochpreisige Arzneimittel

BAS schlägt neues Verfahren zum Kostenausgleich vor

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat ein Sondergutachten veröffentlicht. Darin schlägt die Behörde ein Ausgleichsverfahren vor, mit dem bei sogenannten Pay-for-Performance-Verträgen zwischen Pharmaherstellern und Krankenkassen unerwünschte Auswirkungen auf den Risikopool in der Gesetzlichen Krankenversicherung vermieden werden sollen.
Anne Orth
26.10.2022  10:00 Uhr
BAS schlägt neues Verfahren zum Kostenausgleich vor

Für das Jahr 2021 hat der Gesetzgeber einen Risikopool in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder eingeführt. Der Risikopool ergänzt den Risikostrukturausgleich (RSA) und soll Kosten verteilen, die einzelnen Krankenkassen durch besonders teure Therapien entstehen. Der Risikopool für das Jahr 2021 gleicht 80 Prozent der den Schwellenwert von 100.000 Euro übersteigenden ausgleichsfähigen Leistungsausgaben für einen Versicherten aus. Die Leistungsausgaben bis zum Schwellenwert sowie die verbleibenden 20 Prozent der Ausgaben, die den Schwellenwert übersteigen, trägt weiterhin die einzelne Krankenkasse.

Auslöser für die Wiedereinführung des Risikopools war laut BAS die zunehmende Bedeutung von neuen, kostenintensiven Arzneimitteltherapien. Diese Medikamente könnten häufig bereits nach einmaliger oder nach wenigen Gaben zu einer Genesung oder deutlichen Verzögerung von Krankheiten führen. Andererseits seien diese neuartigen Therapien nicht nur hochpreisig, sondern es fehle häufig auch eine hinreichende Datengrundlage, um den langfristigen Nutzen zu bewerten. Daher könne bei diesen Arzneimitteln der Abschluss eines Pay-for-Performance-Vertrags (P4P-Vertrags) zwischen dem pharmazeutischen Hersteller und der Krankenkasse sinnvoll sein, schreibt das BAS. Bei diesen Modellen müssen die Krankenkassen die Behandlung nur zahlen, wenn der Therapieerfolg nachgewiesen werden kann.

Im Zusammenwirken zwischen den P4P-Verträgen und dem Risikopool komme es allerdings zu unerwünschten Anreizeffekten, führt das BAS weiter aus. Um diese zu beseitigen, schlägt die Behörde im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Sondergutachten ein neues Ausgleichverfahren vor. Demnach würde das Bundesamt für jede Krankenkasse unter anderem eine neue P4P-Schlüsseltabelle erstellen, über die die verschiedenen Kostenströme erfasst werden.

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