BAS schlägt neues Verfahren zum Kostenausgleich vor |
Anne Orth |
26.10.2022 10:00 Uhr |
Die Zahl der P4P-Verträge hat sich nach Angaben des BAS von Juni 2019 bis Juni 2021 von 58 auf mindestens 85 Verträge deutlich erhöht. Die Behörde schätzt, dass es dabei um Beträge »im mittleren dreistelligen Millionenbereich« geht.
P4P-Verträge kommen in erster Linie zum Einsatz, wenn das übliche AMNOG-Verfahren, bei dem der Zusatznutzen des Arzneimittels zentral die Preisbildung bestimmt, an seine Grenzen stößt. Das ist zum Beispiel bei Gentherapien der Fall. Während Pharmaunternehmen P4P-Modelle als Chance und wichtige Ergänzung begrüßen, sieht der GKV-Spitzenverband sie kritisch. Nach Ansicht des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung ist der Nutzen dieser Verträge für das Gesamtsystem begrenzt. Der Verband begründet dies damit, dass die individuellen Daten, die im Rahmen solcher Verträge erhoben werden, in der Regel nicht für eine spätere Nutzenbewertung zur Verfügung stünden. Ohne solche Daten bleibe der Wert des neuen Arzneimittels für das System unsicher.