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Gesetzesentwurf

FDP will Cannabis-Verordnung vereinfachen

Bei der Erstverschreibung von cannabishaltigen Arzneimitteln und Zubereitungen ist immer eine entsprechende Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Dies möchte die FDP-Fraktion im Bundestag mithilfe eines Gesetzentwurfs ändern. So soll es anstatt der verpflichtenden Genehmigung eine freiwilliges Verfahren geben. Ziel sei es, die Patientensicherheit zu erhöhen und für einen Abbau von Bürokratie bei Ärzten und Krankenkassen zu sorgen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 22.01.2021  16:00 Uhr
Ziel: Abbau von Bürokratie und höhere Patientensicherheit

Ziel: Abbau von Bürokratie und höhere Patientensicherheit

Dass die Kassen die Erstverordnung so streng überprüfen sollen, hat vermutlich vor allem einen Grund: Cannabinoidhaltige Arzneimittel und Zubereitungen sind teuer. Im Schnitt lag der Abgabepreis zwischen Januar und Juni 2020 pro Verordnung bei 476 Euro brutto. Cannabisblüten in unverändertem Zustand kosteten im gleichen Zeitraum weit mehr (641,98 Euro pro Verordnung). Patienten bezahlen dabei eine Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Verordnung, den Rest übernimmt die GKV. So steht es in einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage der FDP, die der PZ vorliegt.

Der Gesetzesentwurf der liberalen Fraktion soll laut Begründung letztendlich zu weniger Bürokratie und einem verringertem Arbeitsaufwand bei den Ärzten führen. Die Therapiehoheit der Ärzte soll zudem gestärkt werden. Auch für die Patienten hätte das freiwillige Genehmigungsverfahren den Vorteil, dass mit der Therapie oftmals zügiger begonnen werden könne. Vor allem im Hinblick auf die oft schwerkranken Patienten wäre dies laut FDP von erheblichem Vorteil. Für die Krankenkassen hätte dieses Konzept weiter den Vorzug, dass sich der eigene Prüfungsaufwand reduzieren würde und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zudem entlastet werden könne.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg erklärte dazu: »Die derzeitige Rechtslage bei der Verordnung von medizinischem Cannabis ist unbefriedigend und trägt weder den wissenschaftlichen Erkenntnissen noch dem tatsächlichen Versorgungsbedarf ausreichend Rechnung. Häufig schwerstkranke Menschen müssen sich bei der Verordnung von medizinischem Cannabis auf Wartezeiten von bis zu fünf Wochen einstellen.« Es sei an der Zeit, »dass eine freiwillige Regressabsicherung an die Stelle verpflichtender Bürokratie tritt«, so Schinnenburg. Der Politiker ist studierter Zahnarzt, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags und Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik der FDP-Fraktion.

Die FDP ist bekannt für ihre liberalen Positionen in der Drogen- und Suchtpolitik. Zudem hat sie in den vergangenen Jahren das Thema Cannabis für sich entdeckt. So forderte die Fraktion zuletzt beispielsweise die Öffnung des deutschen Cannabis-Anbaus für den Export. Auch eine Erhöhung des geplanten Anbaus von Cannabisblüten in Deutschland sollte laut der FDP ermöglicht werden.

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