| Melanie Höhn |
| 11.06.2026 15:00 Uhr |
Der Prozessauftakt am Landgericht Mannheim war am 8. Juni 2026. / © Imago Images/Imago stock&people
Wie der SWR und der »Mannheimer Morgen« berichten, müssen sich die 58-jährige Frau und der 63-jährige Mann seit Montag vor dem Mannheimer Landgericht unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.
Laut Informationen des Landgerichts Mannheim wird der Angeklagten Susanne S. vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2014 bis Juli 2019 in einer Vielzahl von Einzelfällen bei einer Beamtenkrankenkasse Erstattungsanträge über den angeblichen Bezug teurer Medikamente eingereicht zu haben, um sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von erheblichem Gewicht zu verschaffen.
Tatsächlich habe sie die Medikamente laut Gericht aber gar nicht bezogen, sondern sich Verordnungen von verschiedenen Ärzten verschafft und diese mit den für eine Erstattung erforderlichen handschriftlichen Ergänzungen und einem »eigens hierfür im Internet bestellten Apothekenstempel« versehen. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Angeklagten sei dann jeweils eine Auszahlung durch die Krankenkasse erfolgt, wodurch dieser insgesamt ein Schaden von rund 479.000 Euro entstanden sei. Ursprünglich war der Kasse, die lange Zeit auf die Masche der Frau hereingefallen war, laut SWR ein Schaden von 531.000 Euro entstanden, doch ein Teil der Betrugssumme sei nun verjährt.
Der Ehemann der Angeklagten, Joachim S., sei über das Bankkonto seiner Ehefrau, auf das sämtliche Erstattungen erfolgt seien und das sich fast ausschließlich hieraus gespeist habe, verfügungsberechtigt gewesen, so das Gericht. Von April 2015 bis November 2018 seien im gegenseitigen Einvernehmen beider Angeklagten insgesamt 62.700 Euro auf das Bankkonto des Angeklagten Joachim S. überwiesen worden, wobei diesem bekannt gewesen sei, dass es sich bei den Geldern um die durch Täuschung erlangten Erstattungen der Krankenkasse gehandelt habe. Über die auf sein Konto überwiesenen Beträge habe er frei verfügen können und unter anderem einmal 10.000 Euro abgehoben.
Laut SWR räumte das Ehepaar zum Prozessauftakt am 8. Juni 2026 sämliche Anklagevorwürfe ein. Die Angeklagte habe alles gestanden und gesagt, dass es ihr Leid tue. Ihr Mann habe sich dem Geständnis angeschlossen. Er hatte sich demnach rund 63.000 Euro vom gemeinsamen Konto auf sein eigenes Konto überwiesen und dabei gewusst, dass es sich um illegales Geld handelte.
Die Frau habe im Gerichtssaal erklärt, sie leide seit vielen Jahren unter Leukämie mit der Folge, dass ihr Immunsystem nicht mehr funktioniere. Sie sei angewiesen auf teure Medikamente. Zuvor war sie bereits an Rheuma erkrankt, worunter sie auch heute noch leide.
Sie sei »blöderweise auf die Idee« gekommen, zusätzlich zu ihren »normalen« Rezepten über 100 Mal auch gefälschte bei der Postbeamten-Krankenkasse einzureichen, weil sie wegen ihrer Erkrankungen kaum noch arbeiten konnte und gleichzeitig der Vermieter die Miete der Wohnung erhöhte, berichtet der SWR. Das Geld sei für den Lebensunterhalt ausgegeben worden und es sei nichts mehr übrig.
Das Gericht betonte, dass sich die Frau »eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von erheblichem Gewicht« verschafft habe. Laut einer Mitarbeiterin der Krankenkasse würden die meisten Erstattungsanträge würden »voll-automatisiert« geprüft. Doch eine Vorgesetzte sei stutzig geworden, weil sie sich an einen ähnlichen Betrugsfall erinnerte. Am 15. Juni sollen laut Gericht die Plädoyers gehalten werden, am 22. Juni könnte dann das Urteil verkündet werden.