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Ausgleich für Botendienst-Honorar

EU-Versender fordern Zuschüsse zu Lieferkosten

Die EU-Versender fühlen sich durch das Botendienst-Honorar für Apotheker benachteiligt. In der Stellungnahme ihres Verbandes EAMSP zum Apotheken-Stärkungsgesetz erklären sie, dass sie sich diskriminiert fühlen: Wenn die Apotheken ihr Botendienst-Honorar dauerhaft bekommen, soll es für Versender Zuschüsse zu den Lieferkosten geben, so die Forderung.
Benjamin Rohrer
14.09.2020  13:00 Uhr
EU-Versender kündigen Staatshaftungsansprüche an

EU-Versender kündigen Staatshaftungsansprüche an

Weniger überraschend ist die Argumentation der EU-Versender in Sachen Rx-Boni. Der EAMSP beschwert sich über das Ziel der Bundesregierung, dass sich die Anbieter im Apothekenmarkt keinen Preiswettbewerb liefern dürfen. Dafür fehle jegliche Begründung, kritisiert der Verband. Vielmehr könne der Preiswettbewerb Leistungsanreize für Präsenzapotheken schaffen und so die Versorgung verbessern.

Zudem stünde das von der Bundesregierung geplante Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte »im fundamentalen Widerspruch« zum Wirtschaftlichkeitsgebot, weil es keine Kosten dämpfen würde. Das Boni-Verbot liefe sämtlichen Preissenkungsinstrumenten zuwider und sei daher nicht zu rechtfertigen. Und: Aus Sicht der EU-Versender ist es »inkohärent«, die Maßnahme nur auf den GKV-Markt zu beschränken und Privatversicherer auszulassen. Schließlich weist der Verband darauf hin, dass Deutschland möglicherweise Sanktionen drohen, sollte die Bundesrepublik das Urteil  es Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rx-Preisbindung nicht umsetzen.

Von daher kündigen die Versandhändler an, im Falle eines Bundestagsbeschlusses Staatshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik geltend zu machen. Denn das VOASG stelle eine schwerwiegende Verletzung des Unionsrechts dar. »Vor diesem Hintergrund sind Schadensersatzansprüche der Betroffenen auf Grundlage des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchsvoraussichtlich auch erfolgreich«, heißt es weiter.

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