| Alexander Müller |
| 14.01.2026 15:00 Uhr |
Das Ziel der Neuregelung beschreibt die deutsche Regierung so: »Mit den Regelungen soll sichergestellt werden, dass auch während des Transports von Arzneimitteln im Rahmen des Versandhandels durch Apotheken der Erhalt der Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel sichergestellt bleibt.« Dazu würden die Anforderungen für die versendende Apotheke in der Apothekenbetriebsordnung konkretisiert und andererseits die Anforderungen an die Logistiker in der Arzneimittelhandelsverordnung festgelegt.
Mit dem Start des Notifizierungsverfahrens beginnt eine dreimonatige »Stillhaltefrist«. In dieser Zeit haben die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit, den Wortlaut zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Änderungen am Entwurf oder gar seine Umsetzung gibt es in dieser Zeit nicht.
Das BMG plant, beide Teile der Reform – ApoVWG und Verordnung – parallel durchzubringen. »Ziel ist ein gleichzeitiges Inkrafttreten beider Rechtsakte zur Mitte dieses Jahres«, teilte das Ministerium gegenüber der PZ mit.