Ein Baustein des CMA-Gesetzes ist die Vorgabe für Mitgliedstaaten, bei öffentlichen Vergabeverfahren die Diversifizierung und die Widerstandsfähigkeit der Arzneimittelversorgungsketten fördern. Im Falle einer hohen Abhängigkeit von einem einzigen oder einer begrenzten Anzahl von Drittländern und sieht das CMA die Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber vor, die »Herstellung in der EU« zu bevorzugen.
Strategische Projekte sollen die EU-Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel oder deren Wirkstoffe steigern und modernisieren, unter anderem einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln sowie schnellere administrative Unterstützung. Darüber hinaus sollen Projekte zur Herstellung von Arzneimitteln für seltene Krankheiten von einer schnelleren Genehmigung profitieren.
Wenn Mitgliedstaaten von Unternehmen verlangen, Notvorräte zu halten, müssen sie sicherstellen, dass dies die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln in anderen Ländern der EU nicht beeinträchtigt. Die Mitgliedstaaten müssen zudem aktuelle Informationen über Notvorräte austauschen, die für eine Umverteilung zur Verfügung stehen, wenn über den freiwilligen Solidaritätsmechanismus ein Solidaritätsaufruf gestartet wird.
Gemeinsame Beschaffungen sollen zudem den Zugang zu kritischen Arzneimitteln, Arzneimitteln für seltene Leiden und anderen Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse in der gesamten EU verbessern. Strategische Partnerschaften mit internationalen Partnern werden geprüft, um die Lieferkette zu erweitern und die Abhängigkeit von einzelnen oder einer begrenzten Anzahl von Lieferanten zu verringern. Die politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden.