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Urteil zu dm-med am 9. Dezember
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»Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell«

Das Landgericht Karlsruhe beschäftigt sich mit der Frage, ob die Trennung zwischen der Drogeriemarktkette dm und ihrer Versandapotheke dm-med ausreichend ist. Das Verfahren könnte bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen.
AutorKontaktdpa
Datum 23.09.2026  15:00 Uhr

»Ist das eine Ecke in der Drogerie oder eine Apotheke, die mit einer Drogerie kooperiert«, fragte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche bei der heutigen Verhandlung. »Es geht um ein ganzes Geschäftsmodell», machte er deutlich. Nicht nur um einen Werbeauftritt.

Das Karlsruher Unternehmen hatte kurz vor Weihnachten 2025 angefangen, nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Medikamente online zu verkaufen. Dafür hat es eine Tochtergesellschaft in Tschechien gegründet. Der Online-Shop dm-med ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet.

Die Wettbewerbszentrale verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder in den Verkehr zu bringen. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, bezieht sich in dem wettbewerbsrechtlichen Streit unter anderem auf das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung.

»Arzneimittel sind eine besondere Ware«

Vor Gericht argumentierte ein Anwalt der Wettbewerbszentrale unter anderem: »Arzneimittel sind eine besondere Ware.« Nehme man nicht benötigte Präparate oder dosiere falsch, drohten Gesundheitsschäden. Ferner bräuchten Verbraucher eine Auswahl. Auch Richter Wesche hatte betont, dass Kunden über die dm-Homepage – anders als etwa auf Plattformen wie Amazon – nur auf diese eine Online-Apotheke dm-med geleitet würden.

Die dm-Anwälte hingegen betonten, dass die Gesundheit dadurch nicht stärker gefährdet werde als bei einer größeren Auswahl. Zudem sei der Versandhandel bei Apotheken seit rund 20 Jahren erlaubt, ohne dass dies Probleme zur Folge gehabt hätte. Darüber hinaus brauche man mehrere Klicks, um auf die Unterseite von dm-med zu kommen, es gebe etwa separate Warenkörbe und Rechnungen. Die Menschen nutzten das Internet heute so kundig, um das zu verstehen, sagte einer der Anwälte. »Wir reden über das Jahr 2026.«

Ein Urteil will das Gericht am 9. Dezember sprechen. Das Verfahren dürfte durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen.

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